Deskriptoren: Offenlegung; Jahresabschluss; Geschäftsführer; Meinungsverschiedenheiten.
Norm: § 283 UGB
Entstehen unter mehreren Geschäftsführern Meinungsverschiedenheiten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, haben die Geschäftsführer rechtzeitig Weisungen der Gesellschafter einzuholen.