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Für Beurteilung eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr ist der „Gesamtplan“ maßgeblich (Festhalten an 6 Ob 48/12w) – Akzessorietät (von Dritten) gegebener Pfandrechte

JudikaturGES 2016, 60 Heft 2 v. 1.3.2016

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Gesamtplan; Upstream-Merger; Pfandrecht; Akzessorietät.

Normen: § 82 GmbHG, § 449 ABGB

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