Rechtssatz
Verbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß § 182 Abs 1 ZPO genommen werden (JBl 1970,623 ua).
Klagevorbringen — Schlüssigkeit — Verbesserungsversuch
1 Ob 10/93 | EGMR | 25.08.1993 |
Auch; Veröff: SZ 66/97 |
1 Ob 606/95 | OGH | 17.10.1995 |
Auch; Beisatz: Bevor ein Gericht ein unbestimmtes, unschlüssiges oder widerspruchsvolles Begehren abweist, hat es dessen Verbesserung anzuregen. (T1) |
1 Ob 73/03x | OGH | 29.04.2003 |
Beisatz: Vor der Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens ist stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen. (T2) |
7 Ob 83/05i | OGH | 25.05.2005 |
Auch; Beisatz: Die Anleitungspflicht ist durch § 182a ZPO idF ZVN 2002 aber insofern als erweitert anzusehen, dass nun auf ein verfehltes Klagebegehren, das nicht dem offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel der Partei entspricht, aufmerksam zu machen und dem Kläger Gelegenheit zu geben ist, sein Klagebegehren auch dann zu ändern, wenn dies eine Klagsänderung darstellt. (T4) |
6 Ob 51/05a | OGH | 06.10.2005 |
Beisatz: Die Gewährung eines Verbesserungsversuchs ist bei unschlüssigen Klagen grundsätzlich zwingend vorzunehmen. (T5) Beisatz: Der Kläger darf zwar nicht willkürlich während des Rechtsstreits innerhalb einer begehrten Globalsumme seinen Standpunkt wechseln. Er ist aber, wenn die Klage nicht entsprechend aufgeschlüsselt ist, gemäß § 182 ZPO zur Verbesserung anzuleiten. (T6) |
8 Ob 163/06p | OGH | 18.04.2007 |
Auch; Beisatz: Ein unbestimmtes Begehren kann nicht zu einer Abweisung führen; vielmehr hat das Gericht im Rahmen seiner Prozessleistungspflicht vorweg eine Präzisierung zu ermöglichen (stRsp). (T8) |
7 Ob 180/07g | OGH | 26.09.2007 |
Beisatz: Ein Klagebegehren darf wegen ungenügender Substantiierung des Anspruches erst abgewiesen werden, wenn das Gericht auf die Vervollständigung des Tatsachenvorbringens hingewirkt und dem Kläger verdeutlicht hat, welche Konsequenzen sich aus seiner Weigerung ergeben können. (T9) |
7 Ob 125/07v | OGH | 26.09.2007 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Beklagte hat eine Anspruchsgrundlage offensichtlich übersehen. Die Möglichkeit eines Zuspruches der Klagsforderung auf der Basis eines Aufwandersatzes wäre daher mit den Parteien zu erörtern gewesen, bevor das Gericht - aufgrund des Fehlens entsprechender Tatsachenbehauptungen der Beklagten - ihrem Prozessstandpunkt nicht Rechnung trägt. (T10) |
6 Ob 134/08m | OGH | 07.07.2008 |
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Der Kläger ist auf ein verfehltes Klagebegehren, das dem von ihm offenkundig verfolgten Rechtsschutzziel nicht entspricht, hinzuweisen und es ist ihm Gelegenheit zu einer Klagsänderung zu geben. Gleiches muss aber für das zur Stützung des Klagebegehrens erstattete Vorbringen gelten. (T11) |
7 Ob 289/08p | OGH | 30.03.2009 |
Auch; Beisatz: Der Verbesserungsauftrag ist von Amts wegen zu erteilen, auch wenn die Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. (T12) |
7 Ob 268/08z | OGH | 01.07.2009 |
Auch; Beis wie T5; Beis wie T9; Beis wie T12 |
5 Ob 21/09p | OGH | 01.09.2009 |
Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T12 |
1 Ob 183/09g | OGH | 17.11.2009 |
auch; Beisatz: Hier: Anleitungspflicht des Berufungsgerichts. (T13) |
10 Ob 50/13w | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T12; Veröff: SZ 2014/42 |
1 Ob 133/14m | OGH | 22.10.2014 |
Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Präzisierung des Bestandobjekts bei einer Aufkündigung. (T14) |
3 Ob 7/16z | OGH | 27.04.2016 |
Auch; Beisatz: Ein unschlüssiges Klagebegehren kann für sich kein stattgebendes Versäumungsurteil zur Folge haben. Es entspricht aber der völlig einhelligen Judikatur, dass vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens stets ein Verbesserungsversuch vorzunehmen ist, was auch im Fall eines Antrags auf Fällung eines Versäumungsurteils wegen Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung gilt. (T15)<br/>Veröff: SZ 2016/48 |
1 Ob 94/18g | OGH | 17.07.2018 |
Auch; Beis wie T1; Beis wie T13 |
17 Ob 18/19z | OGH | 20.11.2019 |
Auch; Beisatz: Hier: Eine Erörterung des mangels ziffernmäßiger Aufgliederung mehrer geltend gemachter Ansprüche nicht ausreichend individualisierten Begehrens auf Zuspruch eines Pauschalbetrags ist nicht geboten, wenn jede einzelne (mögliche) Teilforderung materiell unberechtigt ist und das Klagebegehren unabhängig davon, aus welchen Teilbeträgen es sich tatsächlich zusammensetzt, jedenfalls zur Gänze abzuweisen ist. (T16) |
2 Ob 92/19x | OGH | 26.05.2020 |
vgl<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/47 |
6 Ob 51/21z | OGH | 02.02.2022 |
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T5; Beis wie T15<br/> |
4 Ob 240/22f | OGH | 28.02.2023 |
Beisatz: hier: erforderliche Verbesserung der Unschlüssigkeit, insbesondere wenn diese durch unzutreffende "Rechtsbelehrungen" des Gerichts verursacht wurde. (T17) |
Dokumentnummer
JJR_19800917_OGH0002_0010OB00561_8000000_001
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