Rechtssatz
Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. Obwohl sie dem Hauptverhandlungsprotokoll anzuschließen ist (§ 332 Abs 6 StPO) und solcherart zu "den Akten" gehört, kann eine Tatsachenrüge (Z 10a) darauf nicht gegründet werden.
11 Os 161/03 | OGH | 30.03.2004 |
Auch; Beisatz: Da die Niederschrift der Geschworenen (§ 331 Abs 3 StPO) nicht zu deren Wahrspruch gehört, kann sie überhaupt nicht Anknüpfungspunkt einer Tatsachenrüge sein. (T1) |
15 Os 87/04 | OGH | 11.08.2004 |
nur: Weil die Niederschrift der Geschworenen eine kurze Begründung für ihre Beweiswürdigung darstellt, kann sie nicht gleichzeitig deren Gegenstand bilden. (T2) |
13 Os 59/05h | OGH | 27.07.2005 |
Vgl; Beisatz: Das Abstimmungsverhalten der Laienrichter stellt keine sich aus den Akten ergebende, aus in der Hauptverhandlung vorkommenden Beweismitteln abgeleitete Tatsache im Sinn des § 345 Abs 1 Z 10a StPO dar. (T3) |
12 Os 31/06k | OGH | 01.06.2006 |
Auch; Beisatz: Die Tatsachenrüge geht schon deshalb fehl, weil sie sich auf die „Begründung der Geschworenen" (gemeint: die Niederschrift gemäß § 331 Abs 3 StPO) bezieht und somit nicht aus den Akten entwickelt wird. (T4) |
14 Os 148/06f | OGH | 30.01.2007 |
Auch; Beisatz: Da die Niederschrift eine Begründung für die Beweiswürdigung der Geschworenen darstellt und somit nicht deren Gegenstand zu bilden vermag, kann der Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO darauf nicht gegründet werden (WK-StPO § 331 Rz 10). (T5) |
14 Os 44/08i | OGH | 13.05.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Aus dem Inhalt der in § 331 Abs 3 StPO bezeichneten Niederschrift können keine erheblichen Bedenken gegen die Richtigkeit der im Wahrspruch der Geschworenen festgestellten entscheidenden Tatsachen abgeleitet werden, weil die Niederschrift nicht „zu den Akten" im Sinn des § 345 Abs 1 Z 10a StPO zählt. (T6) |
11 Os 73/08g | OGH | 19.08.2008 |
Auch; Beisatz: Die in der Niederschrift festgehaltenen Erwägungen der Laienrichter (§ 331 Abs 3 StPO) können nicht zum Gegenstand einer auf Z 10a gestützten Nichtigkeitsbeschwerde gemacht werden. (T7) |
11 Os 68/24w | OGH | 27.08.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_20010627_OGH0002_0130OS00036_0100000_001
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