Rechtssatz
Ob der Eigentümer der belasteten Liegenschaft erkennen kann, dass Benützungshandlungen in Ausübung eines Rechts erfolgen, hängt immer nur von den Umständen des Einzelfalles ab.
7 Ob 207/99p | OGH | 27.10.1999 |
Auch; Beisatz: Ob in für den Liegenschaftseigentümer erkennbarer Weise ein vom Gemeingebrauch verschiedenes Privatrecht in Anspruch genommen wird, hängt letztlich immer von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage dar, es wäre denn, es läge ein Fall grober Fehlbeurteilung vor. (T1) |
2 Ob 162/02s | OGH | 09.07.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Die Erkennbarkeit der Gesundheitsschädlichkeit von Immissionen hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19950118_OGH0002_0070OB00637_9400000_002
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