Rechtssatz
Bei Angestellten mit einer größeren Vertrauensstellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten (Ärztebesucherin).
Arbeitnehmer — Arbeitgeber — Vertrauenswürdigkeit — Führungskraft — Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Außendienst — Verletzung — Zahlungsunfähigkeit — Zahlungsschwierigkeit — Treuepflicht — Vertrauensverwirkung — Tagesgelder — Tagesdiäten
4 Ob 1/78 | OGH | 07.02.1978 |
Veröff: IndS 1978 H4,1110 |
4 Ob 33/80 | OGH | 25.03.1980 |
Vgl auch; Beisatz: Versicherungs - Außenbediensteter (T1) |
4 Ob 50/79 | OGH | 04.03.1980 |
Beisatz: Geschäftsführer des österreichischen Bauzentrums. (T2) Veröff: JBl 1981,161 |
4 Ob 135/82 | OGH | 21.09.1982 |
Vgl |
4 Ob 120/81 | OGH | 09.11.1982 |
Beisatz: Bauleiter der Informationspflicht gröblich verletzt. (T3) |
14 ObA 14/87 | OGH | 20.05.1987 |
Beisatz: Den Leiter einer Baustelle trifft eine besondere Pflicht, dafür Vorsorge zu treffen, dass sein Dienstgeber nicht zu Schaden komme. In einer Situation der drohenden Insolvenz muss er daher alles vorkehren, um die Sachwerte des Unternehmens so gut es geht vor den andrängenden Gläubigern insbesonders gegen Wegnahme zu sichern. (T4) Veröff: WBl 1987,281 |
9 ObA 273/89 | OGH | 21.11.1989 |
Beisatz: Hier: Prokurist der zum Teil widerrechtlich beschaffte, vertrauliche Unterlagen, zum Teil Unterlagen, die schutzwürdige persönliche Daten anderer Mitarbeiter betrafen, in Privatarchiven sammelte und aufbewahrte. (T5) Veröff: RdW 1990,166 |
9 ObA 236/92 | OGH | 11.11.1992 |
Vgl auch; Beisatz: Abwehr der Folgen pflichtwidrigen Verhaltens des Vorgesetzten (Geschäftsführers) durch eigenes pflichtwidriges Verhalten bildet (hier) keinen Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG). (T7) |
8 ObA 337/94 | OGH | 20.04.1995 |
Beisatz: Hier: Unrichtige Verrechnung von Tagesgeldern. (T8) |
8 ObA 209/96 | OGH | 08.02.1996 |
Auch; Beisatz: Dieser strengere Maßstab rechtfertigt es, solchen Verfehlungen ein erhöhtes Gewicht bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist zu geben (vgl Arb 9431 = EvBl 1976/128, 241 = ZAS 1978/7, 50). (T9); Beis wie T6; Beisatz: Hier: Technischer Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, der als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird. (T10) |
9 ObA 213/97g | OGH | 27.08.1997 |
Auch; Beisatz: Hier: Außendienstmitarbeiter. (T11) |
8 ObA 195/97b | OGH | 13.11.1997 |
Beisatz: Hier: In den Bereichen des Einkaufs beziehungsweise der Auftragsvergabe ist wegen der in diesem Bereich bewegten, oftmals sehr großen Geldbeträge die Bereitschaft der am Zustandekommen des Geschäftes interessierten Dritten, einen erfolgreichen Abschluss entsprechend zu honorieren sehr groß. Dagegen spricht das hohe Interesse des Dienstgebers an einer nicht durch geheime Geldflüsse an einzelne Angestellte beeinträchtigten Geschäftstätigkeit. (T12) |
8 ObA 380/97h | OGH | 22.12.1997 |
Auch; Beisatz: Leiter der EDV-Abteilung - gehobene Position. (T13) |
9 ObA 267/98z | OGH | 21.10.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorsitzender des gemeinsamen Arbeiterbetriebsrat und Angestelltenbetriebsrats, dem eine Vorbildfunktion zukommt. (T14) |
9 ObA 60/99k | OGH | 05.05.1999 |
Beisatz: Hier: Geschäftsführer der österreichischen Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns. (T15) |
9 ObA 76/01v | OGH | 07.06.2001 |
Beisatz: Auch fahrlässiges Verhalten kann zum Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers führen. (T16); Beisatz: Geschäftsführer einer GesmbH. (T17) |
9 ObA 117/01y | OGH | 07.06.2001 |
Auch; Beisatz: Hier: Aufgrund der Eigenart seiner Tätigkeit als Geschäftsführer nur schwer kontrollierbarer Arbeitnehmer. (T18) |
8 ObA 49/01s | OGH | 30.08.2001 |
Beisatz: Hier: Personalchef, der sich vor Arbeitnehmer über Arbeitgeber äußert: "Sollen sie halt in Konkurs gehen, ist mir doch egal". (T19) |
8 ObA 12/02a | OGH | 29.08.2002 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Vertrauensunwürdigkeit bei strafgerichtlicher Verurteilung wegen Veruntreuung und Untreue im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer vom Arbeitgeber bewilligten Nebenbeschäftigung durchgeführten Liegenschaftstransaktion. (T20) |
9 ObA 241/02k | OGH | 18.12.2002 |
Beisatz: Hier: Leiterin eines kleinen Postamts. (T21) |
8 ObA 94/06s | OGH | 18.12.2006 |
Auch; Beisatz: Nach ständiger Rechtsprechung ist an das Verhalten von Arbeitnehmern in leitender Position ein strengerer Maßstab anzulegen. (T22) |
8 ObA 84/06w | OGH | 23.11.2006 |
Beisatz: Hier: Amtsleiter, der die höchste nicht politische Funktion in der Gemeinde innehatte. (T23) |
8 ObA 52/07s | OGH | 28.04.2008 |
Auch; Beisatz: Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen. (T24) |
8 ObA 46/09m | OGH | 21.12.2009 |
Auch; Beis wie T22; Beisatz: Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan. (T25) |
9 ObA 35/12f | OGH | 29.05.2012 |
Auch; Beisatz: Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum mit unterstelltem Mitarbeiter. (T26) |
6 Ob 47/23i | OGH | 20.12.2023 |
vgl; Beisatz: Hier: Vorstandsmitglied. (T27) |
Dokumentnummer
JJR_19780207_OGH0002_0040OB00001_7800000_001
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