OGH 4Ob70/77; 4Ob65/79; 4Ob134/81; 4Ob116/83 (RS0016815)

OGH4Ob70/77; 4Ob65/79; 4Ob134/81; 4Ob116/8324.5.2023

Rechtssatz

Bei der Bestimmung der Kriterien für eine (freiwillige) Besserstellung von Dienstnehmern ist der Dienstgeber frei; er darf sie nur nicht im Einzelfall willkürlich und ohne sachlichen Grund zum Nachteil eines einzelnen Dienstnehmers verlassen. Es kommt daher nicht immer drauf an, ob auch bei dem Dienstnehmer, dem die angestrebte Leistung verweigert wurde, Voraussetzungen vorliegen, die deren vergleichbar sind, die bei den Dienstnehmern bestehen, denen die Leistung gewährt wurde, sondern ob von den der Gewährung der Leistung zugrundegelegten Kriterien im Einzelfall willkürlich abgegangen wurde.

Normen

ABGB §879 CIIo1
ABGB §1152 D

4 Ob 70/77OGH19.04.1977

Veröff: Arb 9581

4 Ob 65/79OGH14.10.1980

Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 70/77<br/>Beisatz: Der Arbeitgeber darf dem einzelnen nicht vorenthalten, was er der Mehrheit zubilligt. Eine willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines einzelnen Arbeitnehmers - oder einer Minderheit von Arbeitnehmern verletzt hingegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht. (T1)

4 Ob 134/81OGH19.01.1982

Vgl; Beis wie T1 nur: Eine willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines einzelnen Arbeitnehmers - oder einer Minderheit von Arbeitnehmern verletzt hingegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht. (T2)

4 Ob 116/83OGH27.11.1984

Beis wie T1 nur: Der Arbeitgeber darf dem einzelnen nicht vorenthalten, was er der Mehrheit zubilligt. (T3)<br/>Veröff: JBl 1985,756

9 ObA 241/91OGH29.01.1992

Vgl auch; Veröff: SZ 65/14 = RdW 1992,217 = WBl 1992,193

8 ObA 247/92OGH16.12.1992

Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T4) <br/>Veröff: ZAS 1993/16 S 186 (R Strasser)

9 ObA 280/93OGH26.01.1994

Auch; nur: Bei der Bestimmung der Kriterien für eine (freiwillige) Besserstellung von Dienstnehmern ist der Dienstgeber frei; er darf sie nur nicht im Einzelfall willkürlich und ohne sachlichen Grund zum Nachteil eines einzelnen Dienstnehmers verlassen. (T5) <br/>Beis wie T1<br/>Veröff: SZ 67/15

9 ObA 191/94OGH28.10.1994

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Frage der Einstufung in die Verwendungsgruppe 14 eines Bildmeisters beim ORF. (T6) <br/>Beis wie T4

8 ObA 328/94OGH15.12.1994

Auch; nur T5; Beis wie T4

9 ObA 77/95OGH13.09.1995

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Der Arbeitgeber darf insbesondere bei der Zusage betrieblicher Pensionsleistungen nicht willkürlich oder sachfremd vorgehen; willkürlich ausgeschlossene Arbeitnehmer haben auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls einen vertraglichen Anspruch auf die vorenthaltene Versorgungszusage. (T7)

9 ObA 111/95OGH11.10.1995

Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T4

8 ObA 240/95OGH14.09.1995

Auch; Beis wie T1; Beis wie T4

8 ObA 251/95OGH24.10.1995

Auch; Beis wie T4

9 ObA 108/95OGH11.10.1995

Auch; Beisatz: Insbesondere darf der Arbeitgeber einen einzelnen Arbeitnehmer von der Gewährung von Prämien aus Gründen, die ohne Möglichkeit einer Objektivierung allein in seinem Ermessen ("Zufriedenheit" der Geschäftsführung beziehungsweise Genehmigung der Firmenleitung) lagen oder wegen des Eintritts von Bedingungen, die er allein herbeiführen konnte (Kündigung), nicht ausschließen. (T8) <br/>Beis wie T4

9 ObA 189/95OGH20.12.1995

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Anspruch auf die Sonderzahlungen. (T9)

8 ObA 239/95OGH13.06.1996

Vgl; Beisatz: Verpönt sind Differenzierungen nicht nur dann, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber einer Mehrheit willkürlich schlechter behandelt werden; das Gleichbehandlungsgebot verlangt vielmehr Gleichbehandlung bei gleicher Sachlage. Verboten ist jede willkürliche Differenzierung zwischen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen; daher stellt auch die unsachliche Bevorzugung einer Minderheit, die zum Beispiel keine Leistungskürzung hinnehmen muss, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes dar. (T10) <br/>Beis wie T4

8 ObA 2113/96kOGH29.08.1996

Auch; Beis wie T8

8 ObA 80/97sOGH27.03.1997

Auch; Beisatz: Hier: Das Landeskrankenhaus Klagenfurt gewährte aus Anlass des 75. Jahrestages der Kärntner Volksabstimmung nur den Bediensteten, die an diesem Tag (10.10.1995) Dienst geleistet haben, Zeitausgleich im Verhältnis von 1:1, nicht jedoch denjenigen, die am 10.10.1995 ihren turnusmäßigen Freizeitanteil konsumierten, - sachlich gerechtfertigt. (T11)

8 ObA 2356/96wOGH13.11.1997

Vgl auch; Beisatz: Eine teilweise erfolgsorientierte Entlohnung widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. (T12)

9 ObA 2264/96yOGH26.11.1997

Vgl auch; Beis wie T8

9 ObA 227/98tOGH25.11.1998

Auch; nur T5; Beis wie T10 nur: Verpönt sind Differenzierungen nicht nur dann, wenn einzelne Arbeitnehmer gegenüber einer Mehrheit willkürlich schlechter behandelt werden; das Gleichbehandlungsgebot verlangt vielmehr Gleichbehandlung bei gleicher Sachlage. (T13)

9 ObA 58/00wOGH15.03.2000

Vgl auch; nur T5

9 ObA 83/00xOGH26.04.2000

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Einstufung einer Kindergartenhelferin der Stadt Innsbruck sowie Anwendung von Beförderungsrichtlinien. (T14)

8 ObA 281/00gOGH29.03.2001

nur T5; Beisatz: Hier: Gewährung von zusätzlichen Biennalvorrückungen. (T15)

9 ObA 89/01fOGH23.05.2001

Auch; nur T5

9 ObA 228/01xOGH10.10.2001

nur T5; Beisatz: Hier: Pensionszuschüsse aufgrund einer Betriebsübung. (T16)

9 ObA 229/02wOGH19.03.2003

Auch; nur T5; Beis wie T3

9 ObA 7/04aOGH02.02.2005

nur T5; Beis wie T13

9 ObA 49/06fOGH27.09.2006

Auch; Beis wie T2

8 ObA 60/07tOGH03.04.2008

Vgl auch; Beisatz: Hier fehlte es schon an dem für eine „Mehrheit" angewendeten generalisierenden Prinzip, von dem zum Nachteil des Klägers ohne sachliche Begründung abgewichen worden wäre. (T17)

9 ObA 5/12vOGH26.11.2012

Auch; Beis wie T7

9 ObA 9/13hOGH24.07.2013

Auch

9 ObA 36/14fOGH26.08.2014

Auch; Beis wie T1

9 ObA 102/15pOGH28.10.2015

Auch

8 ObA 52/16dOGH28.03.2017

Auch

8 ObA 12/17yOGH28.09.2017

Auch; Beis wie T1

9 ObA 93/17tOGH30.10.2017

Auch

9 ObA 41/19yOGH15.05.2019

Auch

8 ObA 21/23fOGH24.05.2023

vgl

8 ObA 30/23dOGH24.05.2023

nur T5

Dokumentnummer

JJR_19770419_OGH0002_0040OB00070_7700000_001

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