- Götzl, VwGH: Keine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Einleitung des Feststellungsverfahrens
- Keschmann, BVA: Erweiterung des Persönlichen Geltungsbereichs bei geförderten Vorhaben
- Páleníková, BVA: Offenlegung der Namen der (potentiellen) Bieter führt zur Nichtigerklärung der Ausschreibung
- Mecenovic, BVA: Zur Erforderlichkeit von Nachweisen bei angebotenen Fabrikaten
- Heid, BVA: Berechtigter Widerruf eines Verhandlungsverfahrens nach Durchführung eines Wettbewerbes
- Arztmann, BVA: Antragslegitimation trotz eines auszuscheidenden Angebots
- Breitenfeld, VKS Wien: Absage an gesellschaftsrechtliche Umgehungen des Vergaberechts
- Kurz, UVS Steiermark: Liegenschaftsverkauf unterliegt grundsätzlich nicht dem BVergG
- Keisler, UVS OÖ: Zur Auftraggebereigenschaft von Ordensspitälern
- Götzl, UVS Tirol: Fakultativer Widerruf darf nicht als Vorwand erfolgen
- Helmreich, EuGH: Ärztekammer Westfalen-Lippe keine Einrichtung des öffentlichen Rechts
- Reisner, EuGH: Sind Kammern noch öffentliche Auftraggeber?
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