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UVS Steiermark: Liegenschaftsverkauf unterliegt grundsätzlich nicht dem BVergG

JudikaturThomas KurzRPA 2013, 356 Heft 6 v. 1.12.2013

Artikel 1 der Richtlinie 2004/18/EG

Immobilien-Developments und Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand sind nur dann Aufträge gemäß BVergG, wenn die öffentliche Hand verbindliche Erfordernisse für die Projektumsetzung durchsetzen kann.

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