Im ersten Teil ihres Fachbeitrages zeigt Michaela Helmreich die – häufig zu wenig berücksichtigten – vergaberechtlichen Folgen von Änderungen der Unternehmensstruktur eines Bieters während eines Vergabeverfahrens auf. Dabei wird insbesondere das Spannungsverhältnis derartiger gesellschaftsrechtlicher Eingriffe in vergaberechtliche Grundsätze, wie die Angebotsbindung, das Verbot von Nachverhandlungen oder die Verpflichtung zur Vergabe an geeignete Bieter deutlich. Dass dieser Themenbereich neben Auftraggebern auch für diejenigen potentiellen Bieter interessant ist, die derartige Änderungen im eigenen Unternehmen nicht planen, zeigen die Ausführungen betreffend gesellschaftsrechtliche Änderungen bei Unternehmen, die Teil von Bietergemeinschaften sind; gesellschaftsrechtliche Änderungen bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft wirken sich zwangsläufig auch auf die übrigen Mitglieder aus.