BVergG 2006 § 3 Abs 2, BVergG 2006 § 12, BVergG 2006 § 13, BVergG 2006 § 312
Bleibt der geschätzte Auftragswert unter dem Schwellenwert, ist der private Auftraggeber nicht als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs 2 BVergG zu qualifizieren.BVergG 2006 § 3 Abs 2, BVergG 2006 § 12, BVergG 2006 § 13, BVergG 2006 § 312
Bleibt der geschätzte Auftragswert unter dem Schwellenwert, ist der private Auftraggeber nicht als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs 2 BVergG zu qualifizieren.