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BVA: Berechtigter Widerruf eines Verhandlungsverfahrens nach Durchführung eines Wettbewerbes

JudikaturStephan HeidRPA 2013, 344 Heft 6 v. 1.12.2013

Art 1 RL 2004/18/EG

Es besteht die Möglichkeit des Widerrufs des Verhandlungsverfahrens mit dem Wettbewerbssieger wegen einer Änderung des Raum- und Funktionsprogrammes.Ein fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung, sondern nur auf allfällige Schadenersatzpflichten.

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