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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 5/2005

Heft 5 v. 1.12.2005

Editorial

  1. LIEBE LESERINNEN UND LESER!

Kurznachrichten

  1. GÖLLES, KURZNACHRICHTEN

Fachbeitrag

  1. DITZ, DER ERSATZ EINER ENTRICHTETEN PAUSCHALGEBÜHR IN VERFAHREN VOR DEM BUNDESVERGABEAMT
  2. LENNEIS, DAS VERFAHREN ZUR FREISTELLUNG VOM GELTUNGSBEREICH DES SEKTOREN-VERGABERECHTS
  3. MILLE, ENTWURF FÜR EIN NEUES BUNDESVERGABEGESETZ 2006: STEIN DES ANSTOSSES ODER STEIN DER WEISEN?

Judikatur

    1. RPA-Slg
    2. Vergabekontrolle zur Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet
    3. Keine vertiefte Angebotsprüfung bei unauffälligen Preisen
    4. BVA kann Bund keine Barauslagen auferlegen
    5. Rechtsprechung des BVA und Verwaltungspraxis des BMLV kein Wiedereinsetzungsgrund
    6. Ersatz der Pauschalgebühr eines Teilnahmeantragstellers durch den (Haupt)Antragsteller
    7. Beim Ersatz der Pauschalgebühr ist zwischen Provisorial- und Nachprüfungsverfahren zu unterscheiden
    8. Ersatz der Pauschalgebühr für die eV richtet sich nach materiellem Obsiegen in der Hauptsache
    9. Anwendung der Zuschlagskriterien ist nachvollziehbar darzustellen, um gerichtliche Überprüfung zu ermöglichen
    10. Dienstleistungsauftrag erfordert Entgeltlichkeit
    11. Auslegung der Ausschreibung
    12. Präklusion der Ausschreibung
    13. Anfechtbarkeit des Widerrufs als Wiederaufnahmegrund
    14. AMA ist öffentlicher Auftraggeber
    15. Auftraggeber kann von den eigenen Ausschreibungsvorgaben nicht abgehen
    16. Bindungswirkung eines BVA-Bescheids
    17. Auszuscheidender Bieter hat bei gebotenem Widerruf Antragslegitimation
    18. Abweisung eines eV-Antrags
  1. KATARY, VwGH: UNZULÄSSIGE SPEKULATION AUF DEN NICHTEINTRITT EINER MASSENMEHRUNG
  2. MADL, VwGH: FEHLEN EINES „ANGEBOTS-FORMULARS“ IST BEHEBBAR!
  3. LATZENHOFER, BVA: KEINE BERÜCKSICHTIGUNG DER ENERGIEVERSORGUNG ELEKTRISCHER GERÄTE OHNE GRUNDLAGE IN DER AUSSCHREIBUNG
  4. MADL, BVA: AUSSETZUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG WEGEN ABSOLUTER NICHTIGKEIT EINER MIT EINSTWEILIGER VERFÜGUNG UNTERSAGTEN ZUSCHLAGSERTEILUNG NICHT NÖTIG
  5. EDLINGER, VKS WIEN: NICHTIGERKLÄRUNG EINES RECHTSWIDRIGEN WIDERRUFS IST AUCH IM UNTERSCHWELLENBEREICH MÖGLICH
  6. BREITENFELD, UVS BURGENLAND: VERBALE BEGRÜNDUNGSPFLICHT FÜR ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNGEN
  7. LATZENHOFER, EuGH: OHNE VORLIEGEN BESONDERER RECHTFERTIGUNG VERLETZT FREIHANDVERGABE GRUNDFREIHEITEN
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