- EStG 1988 § 2 Abs 3 Z 6: Getrennte Beurteilung der Erfindertätigkeit eines StPfl vor seiner Pensionierung als Gf und nachher als Pensionist und Konsulent als Einkunftsquelle bzw Liebhaberei;
- EStG 1988 § 2 Abs 2 und 3 Z 3, § 29 Z 3, §§ 23, 33: An- und Verkauf von Wertpapieren unter Einschaltung von Banken auch bei mit hohem Risiko behafteten Transaktionen nur unter besonderen Umständen gewerblicher Wertpapierhandel
- EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5 und 6; KStG § 8 Abs 2 und 4: Zuwendungen einer GmbH aus ihrem Betriebsvermögen an ihre Alleingesellschafterin, einer steuerlich als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehenden kirchlichen Institution,
- EStG 1988 § 68 Abs 1: Erforderlicher Nachweis der genauen Anzahl und der zeitlichen Lagerung von Überstunden sowie deren betrieblicher Notwendigkeit bei qualifizierten Überstunden
- EStG 1988 § 98 Abs 1 Z 3, § 99 Abs 1 Z 5, § 100 Abs 1; DBA-Schweiz Art 7, 14; BAO § 29: Beschränktes Besteuerungsrecht Österreichs bei einem für ein Schweizer Unternehmen in Österreich tätigen Agraringenieur; Betriebsstätteneigenschaft eines Bürocontainers
- KStG § 5 Z 6; BAO § 34 Abs 1: KSt-Pflicht einer Stiftung mit auch nicht gemeinnützigen Zwecken auch in Jahren der rein gemeinnützigen Tätigkeit BAO § 21: Wirtschaftliche Betrachtungsweise kein Ersatz für fehlende Tatbestandsvoraussetzung
- UStG 1994 § 3a Abs 2: Tauschähnlicher Umsatz durch Austausch von Sponsorleistungen einer Kfz-Handelsgesellschaft an einen Sportverband gegen die Einräumung von Rechten und Unterstützung des Sportverbandes bei PR-Aktivitäten der Kfz-Handelsgesellschaft
- UStG 1994 § 12 Abs 2 Z 2 lit a; EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 3; Sechste RL 77/388/EWG Art 17: Verdrängung der Einschränkung des Vorsteuerabzuges für die Bewirtung von Geschäftsfreunden durch das StrukturanpassungsG, BGBl 1995/297, durch Gemeinschaftsrecht
- ErbStG § 1 Abs 1 Z 2, § 8 Abs 3, § 15 Abs 1 Z 14; BAO §§ 34, 38, 39, 41: Schenkungsteuer für Spenden an einen zur Förderung der Bibelpflege und -schulung im Zusammenhang mit einer nicht anerkannten Kirche eingerichteten Verein
- ErbStG § 3 Abs 1 Z 5, § 12 Abs 1: Schenkungssteuerfreie Abfindung durch die im Todesfall Begünstigten für einen Erbverzicht zu Lebzeiten des Erblassers
- BAO §§ 9, 80 ff, 93 Abs 3, § 115: Keine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters im Haftungsverfahren vor Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abg beim Hauptschuldner