Art 7 Abs 1 Art 7 B-VG
§ 6, § 7 UStG
Ungeachtet des völlig zweifelsfreien Vorliegens der materiellen Voraussetzungen für den steuerfreien Export hat die AbgBeh die Steuerfreiheit nicht gewährt, weil der Buchnachweis iSd § 7 UStG nicht gegeben war. Eine solche Auslegung des Gesetzes verstößt gegen das dem Gleichheitssatz innewohnende Verhältnismäßigkeitsgebot. Der Buchnachweis ist keine materielle Voraussetzung der Steuerfreiheit.