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Zurückweisung der Klage auf Rückzahlung von Kanalbenützungsgeb

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2004/509 Heft 19 v. 1.10.2004

Art 137 Art 137 B-VG

§ 164 Bgld LAO

Hat die Gd die Kanalbenützungsgeb mit B in geringerer Höhe festgesetzt als Zahlungen geleistet worden sind, so sind Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung der Zahlungen mit einem AbrechnungsB nach § 164 LAO zu klären. Da der eingeklagte Anspruch sohin durch B einer Verwaltungsbeh zu erledigen ist, kommt dem VfGH keine Zuständigkeit zur Entscheidung über die Klage zu. Sie ist daher wegen Unzuständigkeit des VfGH zurückzuweisen.

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