Art 137 Art 137 B-VG
§ 11 UStG
Die sich aus § 11 Abs 1 UStG ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung mit Steuerausweis hat zivilrechtlichen Charakter und ist daher im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Die auf Art 137 B-VG gestützten, beim VfGH eingebrachten Klagen von Mobilfunk-Netzbetreibern auf Ausstellung einer USt-Rechnung waren daher zurückzuweisen.