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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 13/2002

Heft 13 v. 1.7.2002

Erkenntnisse des VfGH

  1. B-VG Art 7 Abs 1; StGG Art 6; FAG 1997 § 15a; Wr AnzeigenabgG § 1: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Vorschreibung von Anzeigenabg auch für nicht in Wien verbreitete Medienwerke durch die Anknüpfung an den Erscheinungsort
  2. B-VG Art 7 Abs 1; FAG 1993 § 15 Abs 3; VergnügungssteuerV der Gde St. Georgen am Längsee: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich geschützter Rechte durch die Vorschreibung von Vergnügungssteuer für Burgbesichtigungen auf Burg Hochosterwitz
  3. B-VG Art 18 Abs 2, Art 139; FAG 1997 § 14 Abs 1, § 15 Abs 3; F-VG § 8 Abs 5; KanalgebührenO der Marktgde Kirchdorf: Aufhebung der KanalgebO der Marktgde Kirchdorf vom 22. 12. 1981 wegen fehlender landesgesetzlicher Ermächtigung der Gde
  4. B-VG Art 139, Art 144; KanalgebührenO der Marktgde Kirchdorf: Anlassfall zu VfGH
  5. EnergieabgabevergütungsG § 2; B-VG Art 7 Abs 1; EG Art 87: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung der Energieabgabevergütung an ein Rohöl-Transportleitungs-Unternehmen

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1972 § 2 Abs 2, § 28; EStG 1988 § 2 Abs 2, § 28: Ein Zeitraum von 26 Jahren kann nicht mehr als überschaubar angesehen werden
  2. EStG 1972 § 4 Abs 4, § 11 Abs 6: Eine zunächst durch Eigenkapital finanzierte Anschaffung einer Liegenschaft kann nicht durch die spätere Aufnahme eines Kredites zu einer Fremdfinanzierung der Liegenschaft umgewandelt werden
  3. EStG 1988 § 4 Abs 4, § 7 Abs 1, § 16 Abs 1 Z 8 lit e, § 20 Abs 1 Z 2 lit a, Z 3; Wr GebrauchsabgabeG 1966 § 1 Abs 1, § 16 Abs 2 lit a; BAO § 21 Abs 1, § 22: Dem Betriebsinhaber auferlegte Strafen sind in der Regel nicht abzugsfähig,
  4. EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 4, § 33 Abs 4 Z 1, § 67 Abs 12: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auch dann das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen,
  5. EStG 1988 § 20: Überwiegen der privaten Veranlassung bei Leistungen
  6. EStG 1988 § 22 Z 2; FLAG 1967 § 41 Abs 2 und 3; KommStG 1993 §§ 2, 5 Abs 1: Einkünfte des wesentlich beteiligten Gf einer GmbH; Arbeitsplatz des Gf im Betrieb der GmbH;
  7. EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2: Definition des Begriffes der „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“; Abstellen auf die tatsächlich realisierte Art der Vergütung; Unternehmerrisiko aus der Geschäftstätigkeit
  8. EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2; FLAG 1967 § 41 Abs 2 und 3; BAO § 115 Abs 1, § 288 Abs 1 lit d, § 93 Abs 3 lit a: Definition der Einkünfte des wesentlich beteiligten Gf; Begründung eines BerufungsB;
  9. EStG 1988 § 28 Abs 1 Z 1: Aus dem Umstand, dass für gewisse Zeiten keine polizeiliche Anmeldungen vorliegen, ist nicht zwingend zu schließen, dass für diese Zeiten keine Vermietung bzw kein gültiger Mietvertrag vorgelegen wäre
  10. KStG 1988 § 8; EStG 1988 § 22 Z 2; FLAG § 41; BAO § 23 Abs 3; GmbHG § 18: § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 stellt vor allem auf folgende Kriterien ab: die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalges und das Fehlen des Unternehmerwagnisses;
  11. WFG 1984 § 53 Abs 3; WSG 1984 § 42 Abs 3: Bei Ermittlung der Nutzfläche im Sinne der genannten Bestimmungen ist darauf abzustellen, ob die tatsächliche Ausstattung des Raumes geeignet ist, Wohnzwecken zu dienen; auf die konkrete Verwendung kommt es hingegen nicht an
  12. UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1 Z 1: Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 ausgehen zu können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein
  13. GEG § 6 Abs 1; EO § 355; B-VG Art 130 Abs 2: Ob nur ein Zahlungsauftrag zu ergehen hatte oder für jede verhängte Geldstrafe ein eigener, hat die Beh unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden;
  14. GGG 1984 §§ 14, 15 Abs 2, § 18 Abs 2 Z 2, § 19a; JN § 55 Abs 1 und 2: § 15 Abs 2 GGG tritt für die Gebührenbestimmung an die Stelle des § 55 Abs 1 JN; die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus,
  15. GrEStG 1987 § 1 Abs 1, § 17 Abs 1 Z 1 und 2: Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG; Entsendung des Anspruches auf Rückerstattung; Maßgeblichkeit des Verpflichtungsgeschäftes für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges;
  16. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 209; EStG 1972 § 2; FinStrG §§ 33, 98 Abs 3: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der ESt-Pflicht von Beratungshonoraren kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden;
  17. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1; GmbHG § 18: Ein Gf, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht,
  18. BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 248; EStG 1972 § 95 Abs 2: Wenn ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den AbgAnspruch beruft, ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden
  19. BAO § 24 Abs 1, § 93 Abs 3 lit a, § 115 Abs 1, § 167 Abs 2; KStG 1966 § 8 Abs 1: Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit dem Zufluss von verdeckten Gewinnausschüttungen ist,
  20. BAO §§ 85, 245 Abs 3, § 250 Abs 1 lit c und d, § 275: Von einem gänzlichen Fehlen einer Begründung ist erst dann auszugehen, wenn eine Berufung keine Hinweise darauf enthält und keine Ansatzpunkte dafür erkennen lässt,
  21. BAO § 115 Abs 1; KStG 1966 § 8 Abs 1; KStG 1988 § 8 Abs 2; EStG 1972 § 4 Abs 1; EStG 1988 § 4 Abs 1: In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw eine solche unterlässt,
  22. BAO § 263 Abs 2 und 3; § 270 Abs 3: Stellvertreter sind zur Mitwirkung in Berufungssenaten erst dann heranzuziehen, wenn alle Mitglieder an der Mitwirkung verhindert sind
  23. BAO § 303 Abs 1 lit b, § 303a Abs 2; EStG 1972 § 2 Abs 2; EStG 1988 § 2 Abs 2; LiebhabereiV: Bis zur Nov der BAO mit BGBl I 1999/28 muss bereits der Wiederaufnahmeantrag den Wiederaufnahmegrund
  24. BAO § 303 Abs 4; KStG 1988 § 8 Abs 2: Die vollständige Sachverhaltskenntnis des Prüfers steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen;
  25. AgrVG § 15 idF 1993/901; GGG 1984 TP 9 lit b Z 4: Die pfandrechtliche Sicherstellung für eine Kaufpreisforderung aufgrund einer Flurbereinigung erfüllt den Tatbestand des § 15 AgrVG idF BGBl 1993/901,
  26. EG Art 23, 24, 25, 26, 27; AMA -- G 1992 §§ 21a, 21c, 21d, 21e, 21f: Vereinbarkeit der Tätigkeit der AMA mit dem Gemeinschaftsrecht; Marketingmaßnahmen der AMA keine unzulässige Abg iSd Art 23 bis 27 EG
  27. GSpG 1989 § 2 Abs 1, § 52 Abs 1 Z 5: Eine Verurteilung wegen Übertretung des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 kann bereits dann erfolgen, wenn der Glücksspielautomat oder -apparat bespielt werden kann; eine tatsächliche Bespielung durch bestimmte Personen ist nicht notwendig
  28. FinStrG § 31 Abs 1 und 5, § 33 Abs 1: Die Verjährungsfrist beginnt nach § 31 Abs 1 Satz 3 FinStrG, wenn zum Tatbestand ein Erfolg gehört, erst mit dessen Eintritt zu laufen;
  29. FinStrG § 91 Abs 2: Die von der Beschlagnahme Betroffenen werden durch die Verweigerung (Verzögerung) der Zurückgabe der beschlagnahmten Gegenstände zB dann nicht belastet sein,

Erkenntnisse des EuGH

  1. MWSt; Sechste RL Art 11 Teil A: USt-Pflicht einer Subvention
  2. MWSt; Sechste RL Art 17, 18: NL hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es gesetzlich den Arbeitgebern den Vorsteuerabzug eingeräumt hat für bestimmte Kostenersätze, die sie ihren Arbeitnehmern gewähren
  3. Beihilfe; Verbrauchsteuern; EnergieabgabevergütungsG; EG Art 87, 88: Selektive Energieabgabevergütung nach dem österr EnergieabgabevergütungsG ist staatliche Beihilfe iSd Art 87 EG