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Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auch dann das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/316 Heft 13 v. 1.7.2002

wenn die Einkünfte des Ehepartners ausschließlich aus sonstigen Bezügen besteht

§ 16 Abs 1 Z 4 und Abs 3 EStG 1988

§ 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988

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