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NL hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es gesetzlich den Arbeitgebern den Vorsteuerabzug eingeräumt hat für bestimmte Kostenersätze, die sie ihren Arbeitnehmern gewähren

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2002/344 Heft 13 v. 1.7.2002

Art 17 Sechste RL

Art 18 Sechste RL

1. Wenn der Arbeitnehmer sein privates Kfz beruflich nutzt und dafür vom Arbeitgeber Kostenersatz erhält, kann nach der niederländischen innerstaatlichen Regelung der Arbeitgeber Vorsteuerabzug im Ausmaß von 12 % dieses Kostenersatzes geltend machen. Eine solche Regelung verstößt gegen Art 17 der Sechsten RL.

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