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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 18/2001

Heft 18 v. 15.9.2001

Erkenntnisse des VwGH

  1. ABGB § 1347; GebG § 17 Abs 1; GebG § 33 TP 7 Abs 1: Der VwGH kommt - nach eingehenden zivilrechtlichen Ausführungen - aufgrund des § 17 Abs 1 GebG maßgebenden Textes eines Bierbezugsvertrages zu dem Schluss,
  2. ABGB § 1438; GewStG § 7 Z 1; HGB § 355: Kontokorrent und Hinzurechnung von Dauerschulden gem § 7 Z 1 GewStG
  3. KStG 1988 § 5 Z 14, § 6b; StRefG 1993 BGBl 818 Art XXVII § 2: Keine Steuerbefreiung für Rechtsgeschäfte, die mir einem (steuerbefreiten) Erwerbsvorgang bloß im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen
  4. KStG 1988 § 8 Abs 2: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Bestehenbleiben einer Verbindlichkeit gegenüber Alleingesellschafter wegen Nichteintritt der aufschiebenden Bedingung eines vom Alleingesellschafter der Gesellschaft gegenüber abgegebenen Forderungsverzichts
  5. GewStG § 7 Z 6: Hinzurechnung von Gehältern oder Vergütungen für Tätigkeit eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
  6. GGG § 25 Abs 2; GEG § 8 Abs 1; FinStrG § 207a: Ausführungen darüber, dass Gerichtsgebühren nicht deswegen nachträglich wegfallen, da eine vom Strafgericht getroffene Verfügung gem § 207a FinStrG nachträglich aufgehoben wurde
  7. GGG § 14, § 18 Abs 2 Z 2; JN § 54 Abs 2, § 58 Abs 1: In Anwendung des § 58 Abs 1 JN richtet sich die zu bezahlende Ergänzungsgebühr im Falle von gerichtlichen Räumungsvergleichen bei einer zeitlich nicht exakt begrenzten Verpflichtung
  8. FreistempelabdruckVO § 13 Abs 2: Ungültigkeit von Freistempelabdrucken, die auf Zwischenträgern angebracht sind
  9. GrEStG § 1 Abs 1 Z 1, § 5 Abs 1: „Bauherreneigenschaft“ bei Errichtung eines Vierfamilienhauses bei vorliegendem Architektenentwurf und gleichzeitigem Abschluss von Kauf- und Architektenvertrag verneint.
  10. GrEStG § 5 Abs 1 Z 1: Sind Grundstückskäufer aufgrund eines ihnen vorgegebenen Vertragsgeflechtes in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden, zählen auch die Baukosten zur Gegenleistung iSd § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 („Bauherrenproblem“)
  11. WFG 1984 § 53 Abs 3; GEG §§ 6, 7: Keine Gebührenbefreiung gem § 53 Abs 3 WFG 1984 wenn Bausparkassendarlehen nicht unmittelbar zur Errichtung der Wohnung dient, oder ein anderer als der Bausparer die Wohnung errichtet.
  12. BAO § 1 lit a, § 29 Abs 1, § 161, § 183 Abs 4, § 196 Abs 2; GewStG § 30 Abs 1, § 32, § 34 Abs 2, § 36: Auf das Zerlegungsverfahren gem § 34 Abs 2 GewStG zwischen mehreren Gemeinden und dem Steuerschuldner sind mangels Einigung die Verfahrensvorschriften der BAO -
  13. BAO § 4 Abs 1, § 7 Abs 1, § 9 Abs 1, § 19 Abs 1, § 80 Abs 1, § 224 Abs 1; ErbStG § 12 Abs 1, § 13 Abs 2: Der Gesamtrechtsnachfolger tritt in materiellrechtlicher und in verfahrensrechtlicher Sicht voll an die Stelle des Rechtsvorgängers;
  14. BAO § 21 Abs 1; EStG 1988 § 2 Abs 2, § 2 Abs 3, § 28; LiebhabereiV 1990: Beurteilung von Liebhaberei bei Übertragung der Einkunftsquelle vor Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses
  15. BAO § 108 Abs 2 und Abs 4; Wr LAO § 83 Abs 2 und Abs 4: Beweisprobleme bei der Berechnung des Fristenlaufes - in den die Tage des Postenlaufes gem § 108 Abs 4 BAO nicht einzurechnen sind -
  16. BAO § 303 Abs 4: Das „Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln“ iSd § 303 Abs 4 BAO bezieht sich auf den Wissensstand des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres
  17. FinStrG § 8 Abs 1, § 82 Abs 1 und Abs 2, § 115: Genügende Verdachtsgründe als Voraussetzung für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gem § 82 FinStrG.
  18. ZollR-DG § 74 Abs 2; BAO § 93 Abs 2, § 116, § 207 Abs 2: Anforderungen an die Gestaltung des Bescheidspruches. Beurteilung des Vorliegens von hinterzogenen Eingangs- und Ausgangsabgaben iSd § 74 Abs 2 ZollR-DG ist eine Vorfrage
  19. OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979 § 2, OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979 § 2 Abs 2; OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979 § 5: Veranstaltung eines Weihnachtsmarktes als steuerpflichtig gem § 2 OÖ LustbarkeitsabgabeG 1979. Die Wortwahl „unterhalten und ergötzen“
  20. Stmk LAO § 67; BAO § 90; VwGG § 42 Abs 2 Z 2: Entscheidet eine Kollegialbehörde in unrichtiger oder unvollständiger Besetzung, dann hat eine unzuständige Beh entschieden und diese Entscheidung ist vom VwGH nach § 42 Abs 2 Z 2 VwGG aufzuheben.
  21. Wr GrSt-BefreiungsG 1973 § 3: Auslegung des § 3 des Wr GrSt-BefreiungsG 1973