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Beweisprobleme bei der Berechnung des Fristenlaufes - in den die Tage des Postenlaufes gem § 108 Abs 4 BAO nicht einzurechnen sind -

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/296 Heft 18 v. 15.9.2001

wenn das Datum des Freistempels eines Rechtsanwaltes vier Tage vor dem Datum des Poststempels liegt

§ 108 Abs 2 und Abs 4 BAO

§ 83 Abs 2 und Abs 4 Wr LAO

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