vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auf das Zerlegungsverfahren gem § 34 Abs 2 GewStG zwischen mehreren Gemeinden und dem Steuerschuldner sind mangels Einigung die Verfahrensvorschriften der BAO -

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/293 Heft 18 v. 15.9.2001

insb des § 183 Abs 4 BAO - anzuwenden. Befinden sich die durch Leitungen - das können auch Rohrleitungen sein - verbundenen Anlagen und Einrichtungen in mehreren Gemeinden, so bilden sie nach Lehre und Rsp eine mehrgemeindliche Betriebsstätte iSd § 29 BAO

§ 1 lit a BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!