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Ausführungen darüber, dass Gerichtsgebühren nicht deswegen nachträglich wegfallen, da eine vom Strafgericht getroffene Verfügung gem § 207a FinStrG nachträglich aufgehoben wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/287 Heft 18 v. 15.9.2001

§ 25 Abs 2 GGG

§ 8 Abs 1 GGG

§ 207a FinStrG

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