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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 18/1999

Heft 18 v. 15.9.1999

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 2 Abs 3 und 6: Eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert ist grundsätzlich nur dann anzuerkennen, wenn der StPfl das Absinken des Teilwerts dartun kann; steuerliche Anerkennung von Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Ges
  2. EStG 1988 § 4 Abs 1: Gesonderte Wirtschaftsguteigenschaft des Rechtes, ein Grundstück als Mülldeponie zu nutzen
  3. EStG 1972 § 4 Abs 1, 3 und 6: Die Bildung einer Rückstellung für Abschlußkosten in der aufgrund der Betriebsaufgabe notwendigen Übergangsbilanz ist zulässig
  4. EStG 1972 § 6 Z 9, § 24: Unentgeltliche Schenkung auch bei gemischter Schenkung
  5. EStG 1988 § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1: Anerkennung von Familienheimfahrten und Mietkosten als Werbungskosten, wenn die Begründung eines zweiten Haushaltes am Arbeitsort beruflich veranlaßt und die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar ist
  6. EStG 1988 § 18 Abs 1 Z 2: Prämienzahlungen an im EWR-Raum ansässige Versicherungsunternehmen sind als Sonderausgabe gem § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988 abzugsfähig
  7. EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit b und d: Aufwendungen für einen Trainingsanzug sind keine Werbungskosten.
  8. EStG § 22 Z 2, § 47 Abs 2; FLAG § 41 Abs 2: Fehlende Weisungsgebundenheit ist bei § 22 Z 2 EStG fiktiv hinzuzudenken. Definition eines Dienstverhältnisses gem § 47 Abs 2 EStG
  9. EStG § 22 Z 2, § 47 Abs 2; FLAG § 41 Abs 2: Fehlende Weisungsgebundenheit ist bei § 22 Z 2 EStG fiktiv hinzuzudenken. Definition eines Dienstverhältnisses gem § 47 Abs 2 EStG
  10. EStG 1988 § 37 Abs 2 Z 1: Kriterien eines Teilbetriebes gem § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1988. Wird im Rahmen eines Adressenverlages ein Versteigerungskatalog herausgegeben, ist dessen Herstellung und Vertrieb nicht als Teilbetrieb anzusehen
  11. EStG 1988 § 47 Abs 2; KommStG § 2: Anstellung eines Vorstandsmitglieds einer AG aufgrund eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftragsverhältnisses
  12. EStG 1988 § 102 Abs 2 Z 2: Die unterschiedliche Behandlung von gleichgelagerten Sachverhalten während verschiedener zeitlicher Geltungsbereiche von Vorschriften allein widerspricht noch nicht dem Gleichheitssatz
  13. FLAG § 5 Abs 1 lit b: Ausbildung in einem Mitgliedstaat des EWR-Abkommens als anerkanntes Lehrverhältnis iSd § 5 Abs 1 lit b FLAG
  14. FLAG § 8 Abs 4, 5 und 6: Die Berufungsbeh hat ein Gutachten des zuständigen Bundessozialamtes einzuholen
  15. KStG 1966 § 10 Abs 1, § 18 Abs 1: Ausschüttungen des Liquidationserlöses sind keine auf die Beteiligung entfallenden Gewinnanteile jeder Art nach § 10 Abs 1 KStG 1966
  16. UStG 1994 § 21 Abs 9; VO Vorsteuer-Erstattung BGBl 1995/279 § 3 Abs 1 zweiter und vierter Satz: Vorliegen einer Rechnung als Voraussetzung für Erstattungsanspruch; Beginn des Fristenlaufes für Erstattungsanspruch
  17. UStG 1994 § 21 Abs 9; VO Vorsteuer-Erstattung BGBl 1995/279 § 3 Abs 1 zweiter und vierter Satz: Vorliegen einer Rechnung als Voraussetzung für Erstattungsanspruch;
  18. GebG § 33 TP 21 Abs 1 Z 2 (vor der Novelle BGBl 629/1994); KVG § 21 Z 1: Übernommene Verbindlichkeiten sind bei Festsetzung der BörsenUSt miteinzubeziehen
  19. GrEStG 1955 § 11 Abs 1 Z 1 (= GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1): Kriterien der Bauherreneigenschaft bei Miteigentumsgemeinschaften
  20. GrEStG 1955 § 11 Abs 1 Z 1 (= GrEStG 1987 § 5 Abs 1 Z 1): Kriterien der Bauherreneigenschaft bei Miteigentumsgemeinschaften
  21. BAO § 9 Abs 1, §§ 80, 184, 248: Geht einem HaftungsB ein AbgB voran, so ist die Beh daran gebunden; der Vertreter hat die Gründe darzutun, aus denen ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich war
  22. BAO § 11, § 183 Abs 4: Eine Haftung nach § 11 BAO besteht bei allen vorsätzlichen Finanzvergehen unabhängig davon, ob die Entscheidung im finanzbeh FinStrVerfahren oder im gerichtlichen Strafverfahren ergangen;
  23. BAO § 48; ErbStG § 6 Abs 3: Die im OECD-MA zum Ausdruck kommende Staatenpraxis ist Maßstab der Ermessensübung bei § 48 BAO
  24. BAO § 73 Abs 1, §§ 166, 184: Aussagen von Auskunftspersonen oder Zeugen, deren Namen der Partei gegenüber geheim gehalten werden, dürfen nicht zur Begründung von Feststellungen im B herangezogen werden
  25. BAO § 115; GGG § 2 Z 4; WGG § 30 Abs 3: Bei abgabenrechtlichen Begünstigungen obliegt der Partei eine besondere Behauptungslast;
  26. BAO § 188 Abs 1, § 207 Abs 1, § 209 Abs 1, § 295: Nicht nur FeststellungsB nach § 188 BAO, sondern auch bereits entsprechende Prüfungsaufträge und Prüfungshandlungen sind Unterbrechungshandlungen hinsichtlich der ESt bzw KSt der Beteiligten
  27. BAO § 188 Abs 1; LVO § 1 Abs 2, § 2 Abs 2: Vermögensverwaltung und nicht Gewerbebetrieb, wenn bewegliches Vermögen nur zur Finanzierung desselben vermietet wird
  28. BAO § 215 Abs 4, § 278: Berufung gegen Buchungsmitteilung mangels Bescheidqualität unzulässig
  29. BAO §§ 250, 236, 212, 212a: Berufung ohne Anfechtungsumfang und Begründung; Unbilligkeit der Einhebung einer Abg; neuerliche Antragstellung nach Zurückweisung eines Aussetzungsantrages;
  30. BAO § 308 Abs 1: Eine bloße Übersendung einer Bescheidkopie ohne weitere Anweisung an den Rechtsanwalt ist als auffallende Sorglosigkeit zu qualifizieren, wenn nicht rechtzeitig mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen und der entsprechende Auftrag erteilt wird
  31. FinStrG § 35 Abs 2, § 82, § 89 Abs 1: Für die Einleitung des FinStrVerfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtgründe vorliegen,