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Die im OECD-MA zum Ausdruck kommende Staatenpraxis ist Maßstab der Ermessensübung bei § 48 BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1999, 519 Heft 18 v. 15.9.1999

§ 48 BAO

§ 6 Abs 3 ErbStG

Bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme auf der Grundlage des § 48 BAO erscheint es sachgerecht, die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen - wie dies insb im OECD-Musterabkommen zum Ausdruck kommt - zu orientieren (vgl 29.01.1998, 95/15/0043).

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