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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 6/1997

Heft 6 v. 15.3.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG §§ 19, 34 Abs 1 und 2: Die durch einen rückzahlbaren Gehaltsvorschuß (fremd)finanzierte Heiratsausstattung kann erst bei Rückzahlung des Vorschusses durch Gegenverrechnung mit späteren Lohnzahlungen berücksichtigt werden
  2. EStG § 34: Bei Gewährung der Heiratsausstattung unmittelbar vor oder anläßlich der Eheschließung muß die Zwangsläufigkeit einer vorzeitigen Hin­gabe nicht nachgewiesen werden
  3. IPrämG § 3 Abs 1: Für die Errichtung einer Spritzlackieranlage durch ein Landmaschinenbauunternehmen steht die erhöhte IPrämie nicht zu, weil es sich nur um die Erweiterung der bestehenden Produktion auf eine weitere Vorstufe
  4. BewG § 71: Nach dem Erstarrungsprinzip kommt eine Wertfeststellung für GmbH-Anteile zu einem vom Hauptveranlagungszeitpunkt abweichenden Stichtag nur in den Fällen des § 71 Abs 2 Satz 2und 3 BewG in Betracht; kein Anlaßfall iSd Art 140 Abs 7 B-VG
  5. ErbStG § 2 Abs 1 Z 3: Mit dem Tode des Erblassers erwirbt seine Ehegattin das Fruchtgenußrecht, das der Erblasser sich und nach seinem Ableben seiner Ehegattin anläßlich einer Schenkung an Dritte vorbehalten hat
  6. GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 4 lit a, Abs 2: Der Tausch von Grundstücken innerhalb von acht Jahren nach der begünstigten Anschaffung führt auch dann zum Verlust der Steuerbefreiung, wenn der Tausch wieder einer begünstigten Flurbereinigung und Arrondierung dient
  7. GrEStG § 5: Bauherreneigenschaft; bereits die Unterfertigung des Kaufver­trages über die unbebaute Liegenschaft, des Werkvertrages mit dem Bauführer, des Auftrages an den Rechtsanwalt und des Bauansuchens dokumentieren die Absicht, ein bebautes Grundstück zu erwerben
  8. GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Die Steuerbefreiung für Arbeiterwohn­stätten setzt die Bauherrneigenschaft voraus
  9. GrEStG 1987 § 11 Abs 1 Z 1: Die Nichtfestsetzung ist ausgeschlossen, wenn die Verfügungsmacht über das Kaufobjekt nach Aufhebung des Kaufvertrages vom Erwerber nicht an die Veräußerer,
  10. UStG § 11 Abs 1 Z 1, § 12: Die Angabe einer falschen Adresse des liefernden Unternehmers schließt den Vorsteuerabzug aus; keine Heilung durch die nachträgliche Angabe der Adresse eines Nachtragsliquidators
  11. UStG § 16 Abs 1: Änderung der Bemessungsgrundlage, wenn der Leistungsempfänger im Einvernehmen mit seinem Lieferanten eine Leistung an Zahlungs Statt erbringt und diese nicht dem Wert des Entgeltes entspricht
  12. UStG § 19 Abs 2 Z 1 lit a: Die Umsatzsteuerschuld entsteht bei der Errichtung von Bauwerken mit der Verschaffung der Verfügungsmacht, nicht mit der Benützungsbewilligung oder der Legung der Schlußrechnung;
  13. BAO §§ 9, 80 Abs 1: Haftung des Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten der GmbH
  14. BAO §§ 213 ff: Die Rückgängigmachung eines wegen fehlender Zustimmung des Verfügungsberechtigten unzulässigen Buchungsvorganges bedarf ebenfalls dessen Zustimmung
  15. Burgenländische LAO § 1; Burgenländische GemeindeO § 77 Abs 3; Burgenländisches KanalanschlußG: Das Kanalanschlußverfahren betrifft keine Abgaben oder Beiträge im Sinne der Landesabgabenordnung;
  16. Burgenländische LAO § 185 Abs 2 (BAO § 238 Abs 2): Eine nur gegen den Hauptschuldner gesetzte Unterbrechungshandlung wirkt nicht gegenüber Haftungspflichtigen
  17. Kärntner AnzeigenabgabeG §§ 1, 3, 5 Abs 1: Begriff des die Veröffent­lichung oder Verbreitung der Anzeige besorgenden Unternehmens
  18. Kärntner LAO § 104 (BAO § 133): Behandlung einer mit dem Zusatz „vorläufige“ eingereichten Abgabenerklärung
  19. Niederösterreichisches KanalG § 5 Abs 1, § 12 Abs 1 und 3: Die Abgabenschuld für die Kanalbenützung entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Benützung des Kanals erstmalig faktisch möglich war
  20. Oberösterreichische BauO § 20 Abs 9 lit c: Dachboden- und Kellerräume sind keine Wohn- bzw Nutzfläche, es sei denn, sie wären nach ihrer Ausstattung für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet
  21. Oberösterreichische LAO § 88 Abs 1, §§ 89, 91 (BAO §§ 114, 115, 119): Es besteht keine Mitwirkungspflicht der Partei hinsichtlich aktenkundiger Tatsachen
  22. Tiroler Getränke- und SpeiseeissteuerG § 7 Abs 4: Der Widerruf der Bewilligung zur Berechnung der Getränkesteuer nach dem Wareneinsatz ist eine Ermessensentscheidung, es sei denn, der Widerruf wäre vom Steuerschuldner beantragt worden
  23. Tiroler KurzparkzonenabgabeG § 2 Abs 2: Gegenstand der Auskunftspflicht ist nur die Person, der das Fahrzeug zum Lenken überlassen wurde, nicht jedoch der tatsächliche Lenker
  24. Vorarlberger KanalisationsabgabeG § 13 Abs 3: Der Abgabenanspruch entsteht mit der Betriebsfertigstellung des Sammelkanals
  25. Wiener AO § 7 Abs 1, § 54 Abs 1 (BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1): Das Verschulden des Geschäftsführers kann auch dadurch begründet werden, d
  26. Wiener ParkometerG § 2 Abs 2; Wiener ParkscheinV § 1 Abs 1, § 2: Mit dem Begriff der „angefangenen Viertelstunde“ wollte der Verordnungsgeber nicht eine volle Viertelstunde unberücksichtigt lassen
  27. Wiener VergnügungssteuerG § 19 Abs 1 und 2; VStG § 31 Abs 2: Die Abgabenverkürzung ist mit der Nichtentrichtung der Abgabe beendet; durch Nicht- oder Minderzahlung angemeldeter Abgabenbeträge