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Vorarlberger KanalisationsabgabeG § 13 Abs 3: Der Abgabenanspruch entsteht mit der Betriebsfertigstellung des Sammelkanals

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 141 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 13 Abs 3 Vlbg KanalisationsG, LGBl 1989/5

Der Abgabenanspruch gem § 13 Abs 3 Vlbg KanalisationsG entsteht allein durch die Tatsache der Betriebsfertigstellung des Sammelkanals. Auf rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen (wie Rechtskraft der wasserrechtlichen Bewilligung oder das Vorliegen einer Betriebsbewilligung) stellt das Gesetz nicht ab.

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