vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Niederösterreichisches KanalG § 5 Abs 1, § 12 Abs 1 und 3: Die Abgabenschuld für die Kanalbenützung entsteht mit Beginn des Monats, in dem die Benützung des Kanals erstmalig faktisch möglich war

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 140 Heft 6 v. 15.3.1997

§ 5 Abs 1 NÖ KanalG 1977, LGBl 8230-2

§ 12 Abs 1 und 3 NÖ KanalG 1977, LGBl 8230-2

Die Abgabenschuld für die Kanalbenützung entsteht nicht - wie jene der Kanaleinmündungsabgabe - mit Eintritt der Rechtskraft der Benützungsbewilligung, sondern mit dem Monatsersten des Monats, in dem erstmalig die Benützung des Kanals - und zwar im Gegensatz zum Tatbestand des § 12 Abs 1 NÖ KanalG 1977 faktisch - möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!