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- Aufsichtsrecht und Risikomanagement
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- »national
- Studer, FMA veröffentlicht Rundschreiben zu Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen
- Studer, Regierungsvorlage zum Wirksamwerden der AnaCredit-VO
- Studer, Regierungsvorlage zur Änderung des BWG, ESAEG, WAG 2018, FMABG, KMG, VAG und ZaDiG
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- »international
- Studer, Fit&Proper-Leitlinien veröffentlicht
- Studer, Entwurf eines Leitfadens zur aufsichtlichen Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Bollenberger, Zur Anfechtung des Verkaufs einer überbelasteten Liegenschaft
- Bollenberger, Kellner, Stop-Loss-Order: Aufklärung über Slippage-Risiko im Limit-Auftrag
- Bollenberger, Kellner, Erste Judikatur: qualifizierte Nachrangdarlehen AGB-rechtlich zuslässig!
- Bollenberger, Kellner, Beweislastverteilung bei Kondiktionsklage wegen Bedienung eines "Scheindarlehens"
- Bollenberger, Kellner, Weitere Judikatur zu Geschlossenen Fonds
- Bollenberger, Kellner, Geschlossener Fonds: (keine) Beratung über "Weichkosten"?
- Bollenberger, Kellner, Sofortige Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen wegen unbekannten Aufenthalts
- Bollenberger, Kellner, Anwendung von §§ 25c und 25d KSchG im Einzelfall
- Bollenberger, Kellner, Durchsetzung von Absonderungsansprüchen
- Bollenberger, Kellner, Aufrechtbleiben von Angeboten an den Schuldner nach seiner Insolvenz?
- Bollenberger, Kellner, Auskunftspflicht der Bank bezüglich nachlasszugehöriger Großbetragssparbücher
- Bollenberger, Kellner, Beweislast bei Anfechtung nach der AnfO
- Bollenberger, Kellner, Anforderungen an die urkundliche Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs für seine Vollstreckbarkeit
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- Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Die Bestimmung in einem Verbraucherkreditvertrag, wonach ein Kredit in derselben Fremdwährung zurückzuzahlen ist, in der er gewährt wurde, betrifft den Hauptgegenstand des Vertrags und ist somit nur Gegenstand der Missbräuchlichkeitskontrolle der Klausel-RL, wenn sie unklar oder unverständlich ist
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