§§ 879, 914, 1036 ABGB
Die Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts ist unwirksam. Im beidseitigen Unternehmergeschäft kann sie jedoch zur Vereinbarung eines wirksamen, einfachen Eigentumsvorbehalts geltungserhaltend reduziert werden.
§§ 879, 914, 1036 ABGB
Die Vereinbarung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts ist unwirksam. Im beidseitigen Unternehmergeschäft kann sie jedoch zur Vereinbarung eines wirksamen, einfachen Eigentumsvorbehalts geltungserhaltend reduziert werden.