Novelle Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) – Entgelt für Bankomatabhebungen
Am 12.10.2017 wurde eine Novelle des VZKG im Nationalrat beschlossen. Der Gesetzesbeschluss zu Bankomatentgelten bei Barabhebungen sieht vor, dass künftig Banken Gebühren von unabhängigen Drittanbietern zu tragen haben, ohne dass sie Einfluss auf die Höhe der Gebühren durch den unabhängigen Bankomatbetreiber und auf die Behebung durch den Karteninhaber haben (Vertrag zu Lasten Dritter).