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Anforderungen an die urkundliche Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs für seine Vollstreckbarkeit

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2410ÖBA 2017, 788 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 56, 79 GOG

§§ 39 54, 54b EO

Die betreibende Partei muss eine geschäftsordnungsgemäße Ausfertigung des Exekutionstitels beibringen. Ausfertigungen von gerichtlichen Vergleichen sind von der Geschäftsstelle unter Verwendung des Formulars ZPForm 91 herzustellen und mit dem Vermerk "Für die Richtigkeit der Ausfertigung" zu unterschreiben. Diesen Anforderungen genügt eine Ausfertigung des Verhand-

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