Aufsätze
- Hanke, Spieß, Wachtler, Zur Qualität der Finanzberatung in Tirol - eine empirische Untersuchung
- Dobringer, Österreichs Kreditinstitute im Jahr 2005
- Bozkurt, Grubhofer, Kredit- und Finanzinstitute, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Schinwald, Immobilienaktien in Österreich: Report 2005
- Putz, Basel II-Implementierung: Synergien im Risiko- und Finanzbereich relativieren die Kosten
- Karollus, Koziol, Aufklärungspflichten eines Lebensversicherers gegenüber dem Kunden bei Einsatz der Lebensversicherung als Tilgungsträger für einen Kredit Insbesondere beim Vertrieb des Versicherungsprodukts über Vermittler
- Abgrenzung von Kreditrisiken und operationellen Risiken im Rahmen der Gesamtbanksteuerung
Rechtsprechung
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Koziol, Iro, Unwirksamkeit von Änderungsklauseln in Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher. (mit Anmerkung von G. Iro)
- Karollus, Eine verdeckte Einlagenrückgewähr kann auch damit gerechtfertigt werden, daß besondere betriebliche Gründe im Interesse der Gesellschaft vorliegen. (mit Anmerkung von M. Karollus)
- Wurden der Bank vom Kreditnehmer die Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so kann sie den Vertrag kündigen, hat aber die Rechte des Kreditnehmers zu wahren.
- Hatte der Empfänger einer im Lastschriftverfahren erfolgten Zahlung keinen Anspruch auf die Leistung, so stehen dem Auftraggeber Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger der Leistung zu.
- Inhhalt und Umfang der Beratungspflicht der Bank sind von einer Reihe von Faktoren abhängig, die sich einerseits auf die Person des Kunden, andererseits auf das Anlageprojekt beziehen.