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JBl Inhaltsverzeichnis Heft 2/2020

Heft 2 v. 15.2.2020

Aufsätze

  1. Stricker, Kumulation von Nichtigkeitsgründen bei der Freispruchsanfechtung?
  2. Nordmeyer, Das Pfandrecht an Superädifikaten bei Vereinigung von Grund- und Gebäudeeigentum
  3. Labner, Grenzen der parteiautonomen Schaffung von Urteilsgrundlagen*)

Aus den Vereinen - Ankündigungen

  1. Dobler, Jetzinger, Aus den Vereinen / Ankündigungen

Rechtsprechung

    1. Verfassungsgerichtshof
    2. Keine Verfassungswidrigkeit von § 1352 ABGB
    1. Ordentliche Gerichte
      1. »Zivilsachen
      2. Eigenes Rechtsmittel der betroffenen Person im Erwachsenenschutzverfahren
      3. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Erhöhung des Erddrucks und Schäden am Gebäude infolge Baugebrechen, die schon als solche ein Einschreiten der Baubehörde erfordern
      4. Holzner, Löschungsklage bei Aufhebung des der Eintragung zugrunde liegenden Versäumungsurteils
      5. Mietzinsminderung bei fehlendem Sicherheitsnachweis der elektrischen Anlage nach der ETV 2002
      6. Mittelbarer Schaden des Mitglieds einer Agrargemeinschaft
      7. Rückforderungsansprüche nach Vertragsrücktritt gemäß § 165a VersVG von sicherungsweiser Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag erfasst
      8. Übergangsbestimmung des ErbRÄG 2015 und Verjährungsfrist für Erbschaftsklage
      9. Akteneinsicht nach § 219 ZPO in medizinische Sachverständigengutachten und Datenschutz
      10. Bindung an elektronisch übermittelte einstweilige Verfügung ab Einlangen in elektronischen Verfügungsbereich des anwaltlichen Vertreters und Kenntnis vom Inhalt
      11. Verteilung des Verwertungserlöses auf gleichrangige Forderungen desselben Gläubigers
      12. Keine Bestätigung einer Entscheidung aus einem insolvenzrechtlichen Anfechtungsprozess als Europäischer Vollstreckungstitel
      1. »Strafsachen
      2. Schmoller, Kinderpornographie: Unbestimmte Mehrzahl von Taten, alternative Mischdelikte, Tatzeitpunkt
    1. Verwaltungsgerichtshof
    2. Bei elektronischen Dokumenten ist Angabe der Behörde im Kopf des Bescheides nicht erforderlich
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