Vorsteuererstattung mit verspäteter Vorlage der Originalrechnungen
Anmerkungen:
Mit dieser Berufungsentscheidung wird die bisherige Entscheidungspraxis aufgegeben, wonach die Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres in bestimmten Fällen als zulässig erachtet wurde (wenn mit Mängelbehebungsauftrag vorgegangen wurde, UFS RV/0509-G/05; wenn im Zuge des Rechtsmittelverfahrens erstmals Originalrechnungen nachgereicht wurden, UFS RV/0452-G/05).
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 3 Abs. 1 Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern, BGBl. Nr. 279/1995 |
Schlagworte: | Vorsteuererstattungsverfahren, Vorsteuererstattungsantrag, Vorsteuererstattung, Originalrechnungen, Rechnungen im Original, Antragsfrist, Originalbelege, Mängelbehebung, Mängelbehebungsverfahren |
Verweise: | VwGH 25.04.2002, 2000/15/0032 |