Rechtssatz
Das Eventualbegehren ist ein in der Klage oder während des Rechtsstreites gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.
5 Ob 695/82 | OGH | 21.09.1982 |
Auch; Beisatz: Bei Abweisung oder Zurückweisung des Hauptbegehrens. (T1) |
1 Ob 564/84 | OGH | 11.07.1984 |
Beisatz: Hauptbegehren und Eventualbegehren schließen einander aus. (T2) |
6 Ob 543/91 | OGH | 16.05.1991 |
Auch; Beisatz: Mangels ausdrücklicher Erklärung gilt Eventualbegehren nur als für den Fall der Abweisung des Hauptbegehrens erhoben. (T3) |
3 Ob 512/95 | OGH | 13.03.1995 |
Auch; Beisatz: Unzulässige Eventualbegehren sind sofort zurückzuweisen. (T4) |
5 Ob 280/98g | OGH | 24.11.1998 |
Auch; Beisatz: Wenn es sich, um eine Vielzahl von Schäden (hier: an einzelnen Terrassen und Balkonen) handelt, ist über jeden einzelnen Schadensfall und den daraus abgeleiteten Ersatzanspruch gesondert abzusprechen; wird hinsichtlich eines solches Teilanspruchs das Hauptbegehren abgewiesen, ist eine Entscheidung über das eventualiter gestellte Begehren erforderlich. (T5) |
8 ObA 77/02k | OGH | 19.12.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Neben dem auf Zahlung aus der Masse gerichteten Leistungsbegehren ist ein Eventualbegehren auf Feststellung als Konkursforderung möglich, das bedingt für den Fall gestellt wird, dass das unbedingt gestellte Hauptbegehren nicht erfolgreich ist. (T6)<br/>Beisatz: Eine Entscheidung über das Eventualbegehren vor Entscheidung über das Hauptbegehren ist unzulässig. (T7) |
9 Ob 39/03f | OGH | 23.04.2003 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Für die Zulässigkeit eines Eventualbegehrens kommt es nicht auf den Grund der Zurückweisung des Hauptbegehrens an. (T8) |
8 Ob 213/02k | OGH | 07.08.2003 |
Auch; Beisatz: Das zum Eventualbegehren erstattete Vorbringen ist erst bei der Entscheidung über das Eventualbegehren zu beurteilen. (T9) |
1 Ob 177/05v | OGH | 22.11.2005 |
Auch; Beisatz: Im Gegensatz zu einer - von der überwiegenden Lehre und herrschenden Rechtsprechung mangels Bestimmtheit als unzulässig angesehenen - alternativen Klagenhäufung ist auf das Eventualbegehren überhaupt nur für den Fall einzugehen, dass die klagende Partei mit dem Hauptbegehren nicht (zur Gänze) durchdringt. (T10) |
5 Ob 93/10b | OGH | 16.11.2010 |
Vgl; Beisatz: Eine gesonderte Abweisung des Eventualbegehrens findet bei Stattgebung des Hauptbegehrens nicht statt. (T11) Veröff: SZ 2010/146 |
10 Ob 14/17g | OGH | 25.04.2017 |
Auch; Beisatz: Die Entscheidung über ein Eventualbegehren setzt voraus, dass zunächst über das Hauptbegehren und, wenn in weiterer Reihenfolge mehrere Eventualbegehren gestellt wurden, zunächst über die vorangehenden Eventualbegehren entschieden wird. (T12) |
Dokumentnummer
JJR_19741211_OGH0002_0050OB00282_7400000_001
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