Rechtssatz
Da Art 31 CMR ausschließlich Fragen der internationalen Gerichtsbarkeit, nicht jedoch Fragen der örtlichen Zuständigkeit bestimmter Gerichte eines Staates behandelt, ist der OGH in der Bestimmung des Gerichtes frei. Er ist nicht gehalten, die Rechtssache jenem sachlich zuständigen Gericht zuzuweisen, in dessen Sprengel die Fracht übernommen oder abgeliefert wurde.
9 Nd 502/99 | OGH | 23.09.1999 |
auch; nur: Da Art 31 CMR ausschließlich Fragen der internationalen Gerichtsbarkeit, nicht jedoch Fragen der örtlichen Zuständigkeit bestimmter Gerichte eines Staates behandelt, ist der OGH in der Bestimmung des Gerichtes frei. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19920108_OGH0002_0050ND00514_9100000_001
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