OGH 1Ob678/51 (RS0031015)

OGH1Ob678/5124.10.1951

Rechtssatz

Der Entscheidung im Adhäsionsprozess kommt nur insoweit Rechtskraftwirkung zu, als dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben wird (SZ 19/33). Für einen über das im Adhäsionsverfahren geltend gemachte Ausmaß hinausgehenden Anspruch besteht keine Rechtskraftwirkung. Die Einklagung eines Geldbetrages als Schmerzengeld hindert nicht die neuerliche Einklagung eines weiteren Betrages aus demselben Titel mit der alleinigen Begründung, dass ursprünglich nur ein Teilbetrag eingeklagt worden sei.

Normen

ABGB §1325 E2
StPO §372
ZPO §411 Ca

1 Ob 678/51OGH24.10.1951

Veröff: SZ 24/281

1 Ob 533/52OGH26.06.1952
2 Ob 611/53OGH08.10.1953

nur: Die Einklagung eines Geldbetrages als Schmerzengeld hindert nicht die neuerliche Einklagung eines weiteren Betrages aus demselben Titel mit der alleinigen Begründung, dass ursprünglich nur ein Teilbetrag eingeklagt worden sei. (T1)

3 Ob 488/55OGH09.11.1955

nur T1

8 Ob 68/65OGH06.04.1965
2 Ob 348/66OGH19.01.1967

nur T1; Veröff: SZ 40/7

2 Ob 313/68OGH24.10.1968

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beisatz: Globalbemessung, wenn die Verletzungsfolgen voraussehbar sind. (T2) Veröff: JBl 1970,93

2 Ob 138/69OGH12.06.1969

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beisatz: Ausgenommen von der Gobalbemessung bleiben nur solche künftige Schmerzen, deren Eintritt noch nicht voraussehbar ist oder deren Ausmaß auch nicht so weit abgeschätzt werden kann, dass eine globale Beurteilung möglich ist. Unfallsfolgen, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten sind, sind daher grundsätzlich mit der Globalbemessung abgegolten. (T3)

2 Ob 72/69OGH12.06.1969

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beis wie T3; Veröff: ZVR 1970/77 S 105

8 Ob 39/77OGH30.03.1977

Ausdrücklich gegenteilig; Beis wie T3

8 Ob 61/77OGH25.05.1977

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beis wie T3

9 Os 167/79OGH04.03.1980

nur T1; Beisatz: Zuspruch eines Teilbetrages an Schmerzengeld, Verweisung hinsichtlich des Rests auf den Zivilrechtsweg. (T4)

2 Ob 39/83OGH22.03.1983

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beisatz: Teileinklagung nur ausnahmsweise zulässig. (T5)

8 Ob 16/87OGH26.03.1987

Auch; nur T1

2 Ob 157/98xOGH25.06.1998

Gegenteilig

7 Ob 270/04pOGH12.01.2005

Ausdrücklich gegenteilig; nur T1; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T5

6 Ob 185/09pOGH16.10.2009

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T3; Bem: Hier: Zulässigkeit einer Schmerzengeldnachforderung verneint. (T6)

3 Ob 241/10bOGH19.01.2011

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T3

4 Ob 16/11yOGH15.02.2011

Auch; nur: Der Entscheidung im Adhäsionsprozess kommt nur insoweit Rechtskraftwirkung zu, als dem geltend gemachten Anspruch stattgegeben wird. (T7); Beisatz: In diesem Umfang steht der Einklagung im Zivilrechtsweg das Prozesshindernis der entschiedenen Sache entgegen. (T8)

3 Ob 128/11mOGH24.08.2011

Ausdrücklich gegenteilig; Beis ähnlich wie T3

7 Ob 8/15zOGH18.02.2015

Auch

Dokumentnummer

JJR_19511024_OGH0002_0010OB00678_5100000_001

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