OGH 1Ob557/89 (RS0069502)

OGH1Ob557/8924.5.1989

Rechtssatz

Die Eintrittsvoraussetzungen beim nahen Angehörigen müssen zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Hauptmieter bestanden haben; die Willensübereinstimmung über den Mietrechtsübergang kann auch später erfolgen.

Normen

MRG §12 Abs1 A

1 Ob 557/89OGH24.05.1989

Veröff: NZ 1990,259

5 Ob 17/91OGH28.05.1991

Veröff: WoBl 1991,235 (Würth)

5 Ob 519/95OGH27.06.1995

Vgl auch

6 Ob 45/99gOGH22.04.1999

Auch; nur: Die Eintrittsvoraussetzungen beim nahen Angehörigen müssen zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Hauptmieter bestanden haben. (T1) Beisatz: Keine Abtretung der Mietrechte des Mannes an die Frau weil die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts zum Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Mieter (=Mann) nicht erfüllt gewesen ist. (T2)

7 Ob 202/99bOGH20.10.1999

Beisatz: Ebenso liegen die Eintrittsvoraussetzungen vor, wenn der Hauptmieter, der seinen Wegzug beabsichtigt, sich mit seinem mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen noch vor dem tatsächlichen Auszug über die Abtretung des Mietrechts einigt, in weiterer Folge aber sein Tod das endgültige Verlassen der Wohnung bedingt beziehungsweise kurzfristig vorwegnimmt. (T3)

7 Ob 22/01pOGH30.03.2001

nur: Die Willensübereinstimmung über den Mietrechtsübergang kann auch später erfolgen. (T4)

5 Ob 39/05dOGH28.02.2005
1 Ob 101/07wOGH22.10.2007
7 Ob 149/07yOGH29.10.2007

Beisatz: Hier: Der Beklagte und seine geschiedene Ehefrau einigten sich nach seinem zunächst durch die einstweilige Verfügung erzwungenen Auszug aus der Ehewohnung schließlich doch dahin, dass die Mietrechte übergehen sollten. (T5)

7 Ob 41/08tOGH12.03.2008
6 Ob 161/09hOGH18.09.2009

nur T1

9 Ob 78/10aOGH24.11.2010

nur T1; Beisatz: Die Abtretung des Mietrechts erfolgt schon mit der Willenseinigung zwischen verlassendem Hauptmieter und dem eintretenden Angehörigen, auf die Verständigung des Vermieters kommt es nicht an. (T6)

3 Ob 225/14fOGH27.01.2015

Auch

8 Ob 8/18mOGH23.03.2018

Auch; Beis ähnlich wie T3

Dokumentnummer

JJR_19890524_OGH0002_0010OB00557_8900000_002

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