Rechtssatz
Gegen die Bestätigung der Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.
10 Ob 12/98g | OGH | 27.01.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Bestätigung der Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages. (T1) |
1 Ob 35/05m | OGH | 22.02.2005 |
Beisatz: Die Ausnahme vom Anfechtungsausschluss gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO greift dagegen lediglich im Fall der Zurückweisung einer Klage „ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen" ein. Die Bestätigung der Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Abweisung eines Klagebegehrens ist einer Verweigerung der Sachentscheidung über eine Klage aus formellen Gründen nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht gleichzuhalten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02228_96W0000_001
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