Rechtssatz
Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.
11 Os 55/04 | OGH | 27.07.2004 |
Beisatz: Ein Verstoß gegen das Fair-trial-Gebot des Art 6 MRK liegt aber dann nicht vor, wenn die gerichtskundige Tatsache bereits in der in der Hauptverhandlung vorgetragenen Anklageschrift dargestellt wurde oder sonst eine Erörterung in der Hauptverhandlung (zB im Rahmen des § 238 Abs 2 StPO oder des § 262 StPO) stattfand. (T1) |
11 Os 98/04 | OGH | 28.09.2004 |
Vgl; Beisatz: Erforderlich ist eine dem Gebot des fair trial und somit den Garantien des Art 6 MRK entsprechende Ermöglichung der Erörterung der der Verantwortung des Angeklagten zuwider laufenden Verfahrensergebnisse. (T2) |
15 Os 51/05x | OGH | 02.06.2005 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Nichterörterung der Annahme des Alters des Angeklagten mit über 21 Jahren. Verstoß gegen das Gebot des "fair hearing". (T3) |
15 Os 113/07t | OGH | 22.11.2007 |
Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Hier: Nichterörterung der gerichtsnotorischen durchschnittlichen Wirkstoffkonzentration der tatverfangenen Suchtgiftmenge. (T4) |
13 Os 21/08z | OGH | 11.06.2008 |
Vgl auch; Beisatz: In Betreff notorischer Tatsachen, welche keines Beweisverfahrens, sondern nur der Feststellung bedürfen, bedarf es keines Vorkommens auf das Vorliegen solcher Tatsachen hinweisender Indizien in der Hauptverhandlung. Dass gerichtsnotorische Tatsachen erörtert werden müssen, steht einem zugunsten des Angeklagten wahrzunehmenden Feststellungsmangel nicht entgegen. (T5) |
13 Os 42/08p | OGH | 11.06.2008 |
Beis wie T4; Beisatz: Im Sinn eines den Garantien des Art 6 MRK entsprechenden Verfahrens ist das erkennende Gericht verpflichtet, den Angeklagten in der Hauptverhandlung über das, was es als gerichtsnotorisch und im jeweils gegebenen Fall erheblich ansieht, in Kenntnis zu setzen und ihm Gelegenheit zu geben, seine Verteidigung danach einrichten zu können. (T6) |
11 Os 75/12g | OGH | 21.08.2012 |
Vgl; Ähnlich Beis wie T1; Beisatz: Hier: Errechnung eines durchschnittlichen Reingehalts auf Grundlage der im Akt vorgekommenen Untersuchung der Konzentration der bei der Tätergruppe sichergestellten Suchtgifte. Kein Verstoß gegen Art 6 MRK im Falle eines entsprechenden Hinweises im Anklagevortrag. (T7) |
14 Os 81/12m | OGH | 16.10.2012 |
Auch; Beisatz: Hier: Entsprechender Hinweis in der Begründung der in der Hauptverhandlung vorgetragenen Anklageschrift. (T8) |
15 Os 7/14i | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beis wie T1 |
13 Os 11/14p | OGH | 23.04.2014 |
Auch; Beisatz: Hier: Kein unzulässiges Überraschen des Angeklagten durch eine ihm nicht bekannte Notorietät, weil auch die Anklage hinsichtlich des vom Schuldspruch umfassten Suchtgifts von einem 20%igen Wirkstoffgehalt ausging und dies dem Angeklagten anlässlich des Anklagevortrags zur Kenntnis gebracht wurde. (T9)<br/> |
12 Os 15/14v | OGH | 08.05.2014 |
Auch; Beisatz: Ein Verstoß gegen das fair‑trial‑Gebot des Art 6 EMRK liegt dann nicht vor, wenn die Umstände (zumindest) in dem in der Hauptverhandlung vorgetragenen Beschluss des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht, mit dem aus Anlass einer Haftbeschwerde des Angeklagten das Vorliegen des dringenden Tatverdachts beurteilt wurde, dargestellt wurden. (T10) |
12 Os 30/15z | OGH | 09.04.2015 |
Vgl |
14 Os 3/17y | OGH | 28.02.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Für nicht bloß gerichtsnotorische sondern allgemein notorische Tatsachen besteht keine Erörterungspflicht. (T11) |
14 Os 23/18s | OGH | 10.04.2018 |
Vgl; Beisatz: Eine Erörterungspflicht für normativ (hier: in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung [SGV]) festgelegte Grenzmengen von strafrechtlich relevanten Substanzen besteht hingegen nicht. (T12) |
12 Osa 61/19s | OGH | 12.08.2019 |
Vgl; Beis wie T4 |
14 Os 103/20h | OGH | 15.12.2020 |
Vgl; Beisatz: Stützt das Gericht die bekämpfte Feststellung nicht (bloß) auf Gerichtsnotorietät, sondern auf ein in der Hauptverhandlung vorgekommenes Beweismittel, in dem die gerichtskundige Tatsache bereits dargestellt wurde, liegt kein Verstoß gegen das Fair‑trial‑Gebot des Art 6 MRK vor. (T13) |
15 Os 98/22h | OGH | 18.01.2023 |
Beis wie T1; Beis wie T4; Beis wie T6; Beis wie T7; Beis wie T8; Beis wie T9 |
11 Os 88/24m | OGH | 22.10.2024 |
vgl; Beisatz wie T8; Beisatz wie T9 |
Dokumentnummer
JJR_20040527_OGH0002_0120OS00049_0400000_001
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