Rechtssatz
Die Möglichkeit einer Diversion hängt unter anderem auch von der Haltung des Beschuldigten ab und setzt Schuldeinsicht, demnach seine Bereitschaft voraus, Verantwortung für das ihm zur Last gelegte Tatgeschehen zu übernehmen.
13 Os 16/04 | OGH | 19.05.2004 |
Gegenteilig; Beisatz: Angesichts des Umstandes, dass eine planwidrige Lücke des § 90a Abs 2 StPO nicht erkennbar ist darf ein Geständnis zwar im Fall des § 90g Abs 1 StPO (und auch dort unabhängig von fehlender Zustimmung des Verletzten [vgl § 7 Abs 4 JGG]), nicht aber als generelle Voraussetzung für diversionelle Erledigung angesehen werden. (T1) |
15 Os 121/09x | OGH | 17.02.2010 |
Auch; Beisatz: Eine solche Verantwortungsübernahme würde im Übrigen auch die - ebenfalls bei allen Diversionsvarianten vorgesehene - (innere) Bereitschaft zur Schadensgutmachung bzw zum Tatfolgenausgleich erfordern, welche nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein möglich ist (WK-StPO § 198 Rz 36). (T2) |
14 Os 10/12w | OGH | 03.04.2012 |
Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T2 |
14 Os 72/14s | OGH | 12.08.2014 |
Auch; Beisatz: Mag auch ein Geständnis nicht als generelle Voraussetzung für diversionelle Erledigung angesehen werden, so erfordert die – bei allen Diversionsvarianten vorgesehene - (innere) Bereitschaft zur Schadensgutmachung und zum Tatfolgenausgleich eine Verantwortungsübernahme, die nur bei entsprechendem Unrechtsbewusstsein möglich ist. (T3) |
12 Os 75/15v | OGH | 27.08.2015 |
Auch |
12 Os 82/15y | OGH | 27.08.2015 |
Aber; Beisatz: Die Bereitschaft zu diversioneller Vorgangsweise indiziert idR die erforderliche Verantwortungsübernahme. Ein das Unrecht des Gesamtverhaltens, also auch alle Begleiterscheinungen der Tat mitumfassendes Schuldeinbekenntnis ist nicht Diversionsvoraussetzung. (T4)<br/>Beisatz: Beruft sich der bis zuletzt leugnende Angeklagte erst im Plädoyer auf eine allenfalls vorzunehmende diversionelle Erledigung, gebieten jedoch spezialpräventive Erwägungen einen Schuldspruch und eine Straffestsetzung. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20020307_OGH0002_0150OS00001_0200000_001
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