OGH 7Ob6/91; 7Ob19/95; 7Ob68/97v; 7Ob165/02v; 7Ob14/03i; 7Ob121/03z; 7Ob12/04x; 7Ob11/06b; 7Ob157/08a; 7Ob30/13g; 7Ob22/16k; 7Ob93/16a; 7Ob170/24m (RS0080389)

OGH7Ob6/91; 7Ob19/95; 7Ob68/97v; 7Ob165/02v; 7Ob14/03i; 7Ob121/03z; 7Ob12/04x; 7Ob11/06b; 7Ob157/08a; 7Ob30/13g; 7Ob22/16k; 7Ob93/16a; 7Ob170/24m23.10.2024

Rechtssatz

Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. Der Versicherer ist daher leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat, auch dann, wenn die Kaskoversicherung auf fremde Rechnung genommen wurde.

Normen

VersVG §61

7 Ob 6/91OGH23.05.1991

Veröff: VersR 1992,520 = VR 1992,124

7 Ob 19/95OGH22.11.1995

nur: Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. (T1)

7 Ob 68/97vOGH19.03.1997

nur T1

7 Ob 165/02vOGH07.08.2002

Auch; nur: Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. Der Versicherer ist daher leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. (T2); Beisatz: Es handelt sich dabei um einen sekundären Risikoausschluss (7 Ob 6/91; 7 Ob 41/98z; 7 Ob 301/99m; 7 Ob 74/02m ua). (T3); Beisatz: Ob die Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ein aktives Tun oder Unterlassen geschieht, ist gleichgültig. Das Verhalten des Versicherungsnehmers muss jedenfalls im Sinn der Adäquanztheorie für den Versicherungsfall ursächlich gewesen sein; ob daneben noch andere - auch schuldhafte - Handlungen dritter Personen kausal waren, ist gleichgültig. (T4)

7 Ob 14/03iOGH28.04.2003

Auch; nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4 nur: Ob die Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ein aktives Tun oder Unterlassen geschieht, ist gleichgültig. (T5)

7 Ob 121/03zOGH15.10.2003

Auch; Beis wie T3

7 Ob 12/04xOGH13.02.2004

Auch; Beis wie T3

7 Ob 11/06bOGH15.02.2006

nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4

7 Ob 157/08aOGH22.10.2008

Beis wie T3

7 Ob 30/13gOGH27.03.2013

nur T2

7 Ob 22/16kOGH16.03.2016

Auch; nur T1

7 Ob 93/16aOGH25.05.2016

Auch; nur T2

7 Ob 170/24mOGH23.10.2024

Beisatz wie T3

Dokumentnummer

JJR_19910523_OGH0002_0070OB00006_9100000_001

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