Rechtssatz
Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht, etwa durch Belastung mit Prozesskosten.
7 Ob 697/87 | OGH | 29.10.1987 |
Ähnlich; nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt. (T1) <br/>Beisatz: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages zur Errichtung einer Gesellschaft mit einer Minderjährigen. (T2) |
1 Ob 623/90 | OGH | 24.10.1990 |
nur: Das Pflegschaftsgericht hat eingehend zu prüfen, ob die beabsichtigte Klagsführung im wohlverstandenen Interesse des Kindes liegt oder daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Vermögensnachteil droht. (T3) <br/>Beis wie T2 nur: Hier: Pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines Vertrages. (T4) |
4 Ob 200/97h | OGH | 07.07.1997 |
Auch; Beisatz: Hier: Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klage des einstweiligen Sachwalters. (T5) |
1 Ob 111/00f | OGH | 30.05.2000 |
Beisatz: Ist die Entstehung eines Schadens, die für eine Haftung des Rechtsanwalts wegen der Unterlassung der Klagsführung gegen den Fahrzeughalter erforderlich wäre, nicht nachgewiesen und auch nicht wahrscheinlich, ist eine Genehmigung der Klagsführung nicht zu erteilen, weil mit einem Prozessverlust gerechnet werden müsste. (T6) |
7 Ob 65/06v | OGH | 21.06.2006 |
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hiebei sind die Erfolgschancen nicht unter Vorwegnahme des über die Klage abzuführenden streitigen Verfahrens zu prüfen. Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T7) |
1 Ob 6/08a | OGH | 10.06.2008 |
Beis wie T7 nur: Eine abschließende Beurteilung der Tat- und der Rechtsfrage ist nicht vorgesehen. (T8) |
4 Ob 158/16p | OGH | 30.08.2016 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Die Rücknahme des Verfahrenshilfeantrags ist daher nicht genehmigungsbedürftig, es wird schließlich mit dieser Prozesshandlung nicht über den Verfahrensgegenstand disponiert. (T9) |
2 Ob 120/17m | OGH | 27.07.2017 |
Vgl auch; Beisatz: Ein Vermögensnachteil durch Belastung mit Prozesskosten droht, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. (T11) |
2 Ob 190/23i | OGH | 23.01.2024 |
vgl; Beisatz: Hier hinsichtlich eines Fortsetzungsantrags eines Verlassenschaftskurators: Wenn die Erfolgsaussichten gering sind und deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit ein erheblicher Vermögensnachteil durch die Belastung mit Prozesskosten droht, ist nicht davon auszugehen, dass ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde. (T12) |
Dokumentnummer
JJR_19860618_OGH0002_0030OB00563_8600000_002
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