Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob objektiv mit der Kenntnisnahme durch den Empfänger gerechnet werden kann, sind alle Umstände des Einzelfalles maßgebend.
1 Ob 149/17v | OGH | 30.08.2017 |
Vgl; Beisatz: Die Frage des rechtzeitigen Zugangs einer empfangsbedürftigen Erklärung ist eine solche des Einzelfalls. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Die Beurteilung einer Stellenbewerbung per E-Mail am letzten Tag der Bewerbungsfrist außerhalb der Amtsstunden als verspätet wurde als jedenfalls vertretbar beurteilt. (T2) |
6 Ob 152/18y | OGH | 31.08.2018 |
Beis wie T1; Beisatz: Hier: Kündigung eines Mietvertrags per E-Mail. (T3) |
8 ObA 5/24d | OGH | 15.02.2024 |
Beisatz: Hier: Zugang einer Krankmeldung durch Hinterlegung im Rezeptionsbereich einer Zahnarztpraxis (T4) |
9 ObA 60/24z | OGH | 21.11.2024 |
vgl; Beisatz wie T1<br/>Beisatz: Hier: Einwurf einer Kündigung in Briefkasten durch Kurierdienst (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19850828_OGH0002_0060OB00591_8500000_001
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