Rechtssatz
Vorläufige Maßnahmen, etwa die bis zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage vorgenommene Suspendierung eines Arbeitnehmers, können die Annahme eines Verzichtes des Arbeitgebers auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verhindern.
Angestellte — Verschweigung — Verwirkung — Verlust — Freistellung — gesetzlicher Entlassungsgrund — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — vorzeitige Auflösung — wichtiger Grund — Unverzüglichkeit — Enthebung — Rechtzeitigkeit — Verfristung
4 Ob 20/77 | OGH | 22.03.1977 |
Veröff: Arb 9563 = IndS 1978 1,1079 |
4 Ob 50/79 | OGH | 04.03.1980 |
Auch |
4 Ob 98/81 | OGH | 30.03.1982 |
Ähnlich; Beisatz: Versetzung in eine andere Filiale. (T1) <br/>Veröff: DRdA 1984,233 (Apathy) |
4 Ob 179/85 | OGH | 18.02.1986 |
Auch; Beisatz: Hier: Mündliche Bekanntgabe der Kündigung bei nachfolgender Einhaltung der Schriftform. (T2) |
9 ObA 138/91 | OGH | 06.11.1991 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte neben der Androhung strafrechtlicher. (T3) |
9 ObA 185/00x | OGH | 20.09.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Hier jedoch erfolgte die Dienstfreistellung nicht zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für einen Entlassungsausspruch und war daher auch nicht als vorläufige Maßnahme zur Vorbereitung einer Entlassung erkennbar. (T6) |
9 ObA 304/00x | OGH | 28.02.2001 |
Auch; Beisatz: Hier: Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Suspendierung. (T7) |
9 ObA 161/08d | OGH | 25.11.2008 |
Vgl; Beisatz: Hier: Mitteilung der Vorgesetzten, dass sie dienstrechtliche Konsequenzen fordern werde. (T8) |
9 ObA 20/19k | OGH | 23.07.2019 |
Beisatz: Entlassung fast ein Jahr nach Dienstfreistellung verfristet. (T9) |
8 ObA 24/20t | OGH | 24.04.2020 |
Beisatz: Hier: Suspendierung der Klägerin und Entlassung drei Tage später nach Einholung eines strafrechtlichen Gutachtens und Besprechung mit den Eigentümervertretern nach Prüfung aller Vorgänge rechtzeitig. (T10) |
9 ObA 109/20z | OGH | 17.12.2020 |
Beisatz: Hier: Herabwürdigende und herabsetzende Äußerungen und am selben Tag suspendiert ist ausreichend. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19770322_OGH0002_0040OB00020_7700000_001
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