OGH 4Ob225/07b (RS0123244)

OGH4Ob225/07b22.4.2022

Rechtssatz

Wettbewerbsabsicht als solche ist nicht Tatbestandsmerkmal des § 1 Abs 1 Z 1 UWG idF der UWG-Novelle 2007.

Normen

UWG §1 Abs1 Z1 C5a

4 Ob 225/07bOGH11.03.2008

Veröff: SZ 2008/32

4 Ob 27/08mOGH08.04.2008
4 Ob 127/08tOGH23.09.2008

Veröff: SZ 2008/132

4 Ob 40/11bOGH21.06.2011

Auch; Beisatz: Daher kommt es auch nicht mehr auf die Absicht an, fremden Wettbewerb zu fördern, sondern auf die Eignung des Verhaltens, sofern nicht bei objektiver Betrachtung eine andere Zielsetzung eindeutig überwiegt. (T1)<br/>Veröff: SZ 2011/75

4 Ob 12/11kOGH20.09.2011

Auch

4 Ob 171/11tOGH22.11.2011

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Vergleich von Produkten Dritter durch einen selbst nicht wirtschaftlich tätigen Verband zwecks Information seiner Mitglieder – Förderung fremden Wettbewerbs verneint. (T2)

4 Ob 222/11tOGH28.02.2012

Auch; Beis wie T1; Beis wie T2

4 Ob 165/11kOGH28.02.2012

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Ein Produktvergleich mit dem Ziel, am Abschluss von Verträgen über einzelne Produkte zu verdienen, dient in aller Regel der Förderung des eigenen und fremden Wettbewerbs. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Vergleich von Versicherungsleistungen durch einen Versicherungsmakler ‑ wirtschaftliches Eigeninteresse und Eignung zur Förderung fremden Wettbewerbs bejaht. (T4)

4 Ob 76/12yOGH10.07.2012

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch die Herausgabe der Media-Analyse durch den beklagten Verein bejaht. (T5)

4 Ob 94/14yOGH24.06.2014

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Förderung eigenen und fremden Wettbewerbs durch die Veröffentlichung eines Artikels eines Rechtsanwalts in einer Werbebroschüre, der darauf gerichtet war, die Adressaten zur Inanspruchnahme einer schriftlichen Abhandlungspflege zu bewegen. (T6)

4 Ob 7/15fOGH17.02.2015

Vgl auch; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch den Verein für Konsumenteninformation aufgrund dessen Energieanbieterwechselkampagne verneint. Die aus einem Produktvergleich resultierende faktische Förderung des Testsiegers ist durchaus mit den positiven Effekten der Energieanbieterwechselkampagne für den Bestbieter zu vergleichen. (T7)

4 Ob 73/15mOGH19.05.2015

Beis wie T1; Beisatz: Hier: Ziel des beklagten Vereins liegt nicht in der Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs, sondern in der Selbstkontrolle der österreichischen Printmedien. (T8)

4 Ob 74/15hOGH19.05.2015

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: "PR-Ethik-Rat" zeigt mit seiner Rüge seiner Meinung nach bedenkliche PR-Aktivitäten auf - wettbewerbsfremde Zielsetzungen überwiegen. (T9)

4 Ob 129/15xOGH17.11.2015

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Förderung fremden Wettbewerbs durch Werbung des beklagten Fachverbandes für seine Mitgliedsunternehmen bejaht. (T10)

4 Ob 254/15dOGH30.03.2016

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2016/40

4 Ob 78/17zOGH27.07.2017

Beis wie T1; Beis wie T9

4 Ob 200/19vOGH30.03.2020

Beis wie T1

4 Ob 117/21sOGH16.12.2021

Vgl; Beis wie T1

4 Ob 47/22yOGH22.04.2022

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20080311_OGH0002_0040OB00225_07B0000_006

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