Normen
AußStrG 2005 §110
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12
3 Ob 89/05t | OGH | 11.05.2005 |
5 Ob 47/09m | OGH | 12.05.2009 |
Vgl auch; Beisatz: Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass es unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls dem entführenden Elternteil zumutbar ist, gemeinsam mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren, weil es dann nicht zur Trennung kommen muss. (T1)<br/>Beisatz: Dem entführenden Elternteil ist es zuzumuten, eigene Nachteile der Rückkehr in Kauf zu nehmen, weil es auf sein Wohl dabei nicht ankommt. (T2)<br/>Veröff: SZ 2009/64 |
2 Ob 103/09z | OGH | 16.07.2009 |
Auch; nur: Das Übereinkommen bietet keine Grundlage dafür, dem „entführenden" Elternteil die Begleitung des Kindes an den früheren Aufenthaltsort aufzutragen. (T3) |
1 Ob 176/09b | OGH | 13.10.2009 |
Vgl auch; nur T3; Beisatz: Das HKÜ verlangt nicht die Rückgabe der entführten Kinder an den anderen Elternteil, sondern deren Rückkehr in das Staatsgebiet des Herkunftsstaats, damit dort das gemeinsame Sorgerecht bzw das Besuchsrecht ausgeübt werden kann. (T4) |
2 Ob 8/10f | OGH | 17.02.2010 |
Auch; Beisatz: Die Wahl (der Mittel) bleibt dem Gericht überlassen. Letztlich ist auch eine Abnahme mit Zwang, äußerst behutsam und womöglich unter Mithilfe des Jugendwohlfahrtsträgers, möglich. (T5) |
4 Ob 58/10y | OGH | 20.04.2010 |
Vgl auch; nur ähnlich wie T3 |
7 Ob 24/10w | OGH | 05.05.2010 |
2 Ob 90/10i | OGH | 08.07.2010 |
Vgl; Auch Beis wie T4; Beisatz: Hier: Anordnung der Rückführung in das Staatsgebiet von Spanien. (T6) |
6 Ob 171/13k | OGH | 30.09.2013 |
Vgl auch; Beis wie T2; Beis wie T4 |
6 Ob 66/14w | OGH | 16.04.2014 |
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T4 |
6 Ob 103/17s | OGH | 07.07.2017 |
Vgl auch; Beis wie T4 nur: Das HKÜ verlangt nicht die Rückgabe der entführten Kinder an den anderen Elternteil, sondern deren Rückkehr in das Staatsgebiet des Herkunftsstaat. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_20050511_OGH0002_0030OB00089_05T0000_003
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