OGH 4Ob312/76 (RS0078202)

OGH4Ob312/7611.8.2015

Rechtssatz

Gegen § 2 UWG wird erst dann verstoßen, wenn der Geschäftsverkehr eine Angabe - ob zu Recht oder zu Unrecht - als wesentlich ansieht und sich deshalb bei Unrichtigkeit dieser Behauptung getäuscht glaubt. Zwischen den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise und dem Entschluss, sich mit dem Angebot näher zu befassen, insbesondere zu kaufen, muss also ein innerer Zusammenhang bestehen. Die Angabe muss gerade in dem Punkt und in dem Umfang, in welchem sie von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht, die Kauflust eines nicht unbeträchtlichen Teiles der umworbenen Verkehrskreise irgendwie beeinflussen.

Normen

UWG §2 A1
UWG §2 C2a
UWG §2 D1

4 Ob 312/76OGH06.04.1976
4 Ob 365/76OGH05.10.1976

Beisatz: Wolfganger Trachtenstube. (T1) Veröff: ÖBl 1977,39

4 Ob 316/77OGH08.03.1977

Vgl auch

4 Ob 340/77OGH03.05.1977
4 Ob 335/77OGH14.06.1977

Veröff: ÖBl 1977,167

4 Ob 367/78OGH17.10.1978

Auch; Veröff: ÖBl 1979,101

4 Ob 379/78OGH17.10.1978

nur: Zwischen den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise und dem Entschluß, sich mit dem Angebot näher zu befassen, insbesondere zu kaufen, muß also ein innerer Zusammenhang bestehen. (T2)

4 Ob 370/78OGH24.10.1978

nur T2

4 Ob 402/78OGH05.12.1978

Veröff: ÖBl 1979,126

4 Ob 389/81OGH29.09.1981

nur T2; Beisatz: ALVORADO Schonkaffee - auf natürliche Weise von Koffein ... befreit. (T3) Veröff: ÖBl 1982,96

4 Ob 304/83OGH08.02.1983

Auch; nur T2; Beisatz: Auch eine unterscheidungskräftige Verpackung reicht allein nicht aus, die Gefahr von Verwechslungen hintanzuhalten, weil das Publikum auch mit unverpackter Ware in Berührung kommt und ein hiebei entstehender Irrtum einen späteren Kaufentschluß beeinflussen kann (ÖBl 1983,73). -"Schnapskarten I" (T4) Veröff: ÖBl 1983,70

4 Ob 369/86OGH29.09.1986

Beisatz: Verbilligte Markenskier. (T5) Veröff: MR 1986 H5,25 = ÖBl 1987,18

4 Ob 341/87OGH15.09.1987

Veröff: MR 1987,181 (Korn)

4 Ob 387/87OGH15.12.1987

Auch; Beisatz: Es genügt, daß die Werbebehauptungen zur Irreführung geeignet sind; ob es in den angesprochenen Verkehrskreisen tatsächlich schon zu Irrtümern (hier: über die Bedeutung und Größe) gekommen ist, ist für die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 UWG nicht Voraussetzung. (T6) Veröff: ÖBl 1989,50 = WBl 1988,121

4 Ob 36/88OGH14.06.1988

Veröff: MR 1988,137 (Korn)

4 Ob 45/88OGH28.06.1988

Veröff: MR 1988,135

4 Ob 90/88OGH11.10.1988

nur T2

4 Ob 10/89OGH14.03.1989

nur T2; Beisatz: Hier: Keine wettbewerbswidrige Täuschung, wenn statt des einen Produktes ein - ähnliches - desselben Herstellers gekauft würde. (T7)

4 Ob 34/89OGH23.05.1989

Vgl auch; Beisatz: Hier: Eindruck nur angeführte Ziviltechniker kämen für Aufsicht über Wasserbauten in Frage. (T8)

4 Ob 67/89OGH27.06.1989

nur T2

4 Ob 78/89OGH12.09.1989

nur T2

4 Ob 164/89OGH30.01.1990

Beisatz: Institut für Betriebshygiene. (T9)

4 Ob 36/90OGH20.02.1990

nur: Gegen § 2 UWG wird erst dann verstoßen, wenn der Geschäftsverkehr eine Angabe - ob zu Recht oder zu Unrecht - als wesentlich ansieht und sich deshalb bei Unrichtigkeit dieser Behauptung getäuscht glaubt. Zwischen den Vorstellungen der angesprochenen Verkehrskreise und dem Entschluß, sich mit dem Angebot näher zu befassen, insbesondere zu kaufen, muß also ein innerer Zusammenhang bestehen. (T10) Beisatz: Burgenländischer Winzerverband Gesellschaft mbH. (T11)

4 Ob 109/90OGH11.09.1990

Auch; nur T2

4 Ob 149/90OGH06.11.1990
4 Ob 113/91OGH22.10.1991

nur T2

4 Ob 107/91OGH05.11.1991

Beisatz: Hier: Filialen oder Schwesterunternehmen im Ausland. (T12)

4 Ob 94/91OGH25.02.1992

Auch; nur T10; Beisatz: Webpelze (T13)

4 Ob 116/92OGH10.11.1992

nur T10

4 Ob 122/92OGH15.12.1992

nur T10; Beisatz: "Naturkautschuk" - Matratze (T14) Veröff: RdW 1993,76 = ecolex 1993,253

4 Ob 8/93OGH12.01.1993

Auch; nur T2; Veröff: EvBl 1993/162 S 659 = ÖBl 1993,66

4 Ob 11/93OGH09.03.1993

Auch; Beisatz: Hier: Jack-Unterweger-Interview. (T15) Veröff: ÖBl 1993,82 = MR 1993,114

4 Ob 97/93OGH13.07.1993

Auch; nur T2

4 Ob 162/93OGH30.11.1993

Auch; Beisatz: Hier: Interpretation der Optimaanalyse innerhalb der Fehlerbandbreite. (T16)

4 Ob 35/94OGH26.04.1994

nur T2; Beisatz: Hier: "Kodacolor" angekündigt - "agfacolor" verkauft. (T17)

4 Ob 95/94OGH04.10.1994

Auch; nur T10

4 Ob 144/94OGH31.01.1995

Vgl auch; nur T10; Beisatz: Hier: Irrtum über die Verfasser einer allgemeinen Gesundheitsserie in den Sonntag-Beilagen einer Tageszeitung. (T18)

4 Ob 37/95OGH09.05.1995

Auch; nur T2; Beisatz: Besteht zwischen dem durch das Verschweigen eines erheblichen Umstands ausgelösten Irrtum und dem Entschluß, sich mit dem Angebot der Beklagten zu befassen, ein Zusammenhang, liegt ein Verstoß der Beklagten gegen § 2 UWG vor. (T19) Veröff: SZ 68/89

4 Ob 72/95OGH18.09.1995

nur T2

4 Ob 2102/96pOGH14.05.1996

Auch; Beisatz: Angaben sind nur dann im Sinne des § 2 UWG irreführend, wenn sie geeignet sind, den Entschluß des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen, also einen Einfluß auf die Kaufentscheidung haben. (T20)

4 Ob 2064/96zOGH14.05.1996

Auch; nur T10; Beisatz: Auch irreführende Werbeaussagen verstoßen nur dann gegen § 2 UWG, wenn sie geeignet sind, einen beachtlichen Irrtum auszulösen. Bei Gratiszeitungen kann ein beachtlicher Irrtum nur bei Inserenten erweckt werden. (T21)

4 Ob 2037/96dOGH29.05.1996

Auch; nur T2; Beis wie T20; Beisatz: Irreführungseignung bejaht bei Behauptung, "mehr als 100 Augenoptiker" seien beschäftigt, tatsächlich aber nur rund 80. (T22)

4 Ob 2338/96vOGH17.12.1996

Vgl; Beisatz: Wenn der irreführende Angaben im Sinn des § 2 UWG ausgelöste Irrtum vor dem Geschäftsabschluß aufgeklärt wird und nicht die Gefahr besteht, daß das oder ein anderes Geschäft dennoch abgeschlossen wird, ist die Relevanz der Irreführung zu verneinen (hier: Ausbildungslehrgang zum Psychotherapeuten). (T23)

4 Ob 33/97zOGH18.03.1997

Auch; Beisatz: Auch im Fahrschulwesen verbinden die angesprochenen Publikumskreise mit der Größe eines Unternehmens auch eine besondere Leistungsfähigkeit. (T24)

4 Ob 95/97tOGH08.04.1997

Auch

4 Ob 8/97yOGH11.02.1997

Vgl

4 Ob 238/97xOGH09.09.1997

Vgl auch

4 Ob 39/98hOGH24.02.1998

Auch

4 Ob 177/98bOGH14.07.1998

Auch; Beis wie T20

4 Ob 250/98pOGH20.10.1998

Auch; Beis wie T20

4 Ob 20/99sOGH04.02.1999

Auch; nur T10

4 Ob 9/99yOGH26.01.1999

Vgl auch; Beis wie T20

4 Ob 352/99iOGH18.01.2000

Auch; nur T2

4 Ob 81/00sOGH12.04.2000
4 Ob 271/01hOGH13.11.2001

Vgl auch

4 Ob 221/05mOGH24.01.2006

Auch; nur: Die Angabe muß gerade in dem Punkt und in dem Umfang, in welchem sie von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht, die Kauflust eines nicht unbeträchtlichen Teiles der umworbenen Verkehrskreise irgendwie beeinflussen. (T25)

4 Ob 207/06dOGH16.01.2007

nur T25; Beisatz: Hier: Aufnahme eines tatsächlich nicht verfügbaren Produktes in das Werbeangebot. (T26)

4 Ob 108/07xOGH12.06.2007

Auch; Beis wie T24

4 Ob 76/11xOGH05.07.2011

Auch; nur T2; Beisatz: Die Ankündigung einer „Bestpreisgarantie“ ist schon dann geeignet, die Auswahlentscheidung und den Kaufentschluss der Kaufinteressenten in relevanter Weise zu beeinflussen, wenn sie infolge unterlassener Preisanpassung auch nur in wenigen Einzelfällen unrichtig ist. (T27)

4 Ob 166/11gOGH11.05.2012

Auch; Beisatz:Die Relevanz der Irreführungseignung ist schon dann zu bejahen, wenn die unrichtige Angabe den Durchschnittsverbraucher dazu veranlassen kann, sich näher mit dem Angebot des Unternehmers zu befassen. (T28); Beisatz: Hier: Irreführung über die Anzahl der Anzeigen in einer Gratiszeitung. (T29)

4 Ob 184/12fOGH28.11.2012

Auch; Beisatz: Hier: Pressemitteilung mit überhöhten Umsatzzahlen. (T30)

4 Ob 100/13dOGH18.06.2013

Vgl

4 Ob 141/13hOGH23.09.2013

Vgl auch; Beis ähnlich wie T6

4 Ob 202/13dOGH17.12.2013

Auch; Beis wie T28

4 Ob 107/15mOGH11.08.2015

Auch; nur T2; Beis wie T28; Beisatz: Hier: Suggerierte angebliche Exklusivität von Vorzugspreisen. (T31)

Dokumentnummer

JJR_19760406_OGH0002_0040OB00312_7600000_001

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